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Konsequenzen und Perspektiven

ihren präventiven, ihren unterstützenden und ihren schützenden Funktionen aktivieren: ǮŠ›—Ž›œŒ‘ŠĞœŽ Š•ȱ’œȱŽ’—ȱœ’Œ‘ޛޛȱ —’”Š˜›ȱû›ȱ ’•Ž‹ŽŠ›ȱ—ŠŒ‘ȱŽ–ȱ ȱ ǯȱŽ–ȱ ’›ȱ œ’Œ‘ȱŠžŒ‘ȱ’Žȱ ’—Ž›Ȭȱž—ȱ žŽ—‘’•Žȱ˜ěŽ—œ’ŸŽ›ȱ£žȱœŽ••Ž—ȱ‘ЋޗǰȱŠ•œȱœ’ŽȱŠœȱ–㐕’Œ‘Ž› Ž’œŽȱ noch vor dem Gewaltschutzgesetz getan hat.“ (Meysen 2004: 66)

Dabei bleibt zunächst offen, wie die Kinder- und Jugendhilfe diese Funktion wahrnehmen soll und welche Leistungen oder Maßnahmen im Einzelfall angezeigt sind. Wichtig ist dabei auch, dass die Aktivitäten der Kinder- und Jugendhilfe nicht den notwendigen Schutz ihrer Mütter vor häuslicher Gewalt konterkarieren. Der Schutz vor häuslicher Gewalt kann nur in koordinierten Konzepten entwickelt werden, in denen nicht etwa Verfahrensregelungen die häufig entscheidend gebotene Schnelle von Handlungen und Maßnahmen torpedieren. Derzeit kann allerdings noch mit Thomas Meysen konstatiert werden: „Weder Polizeirecht noch Sozialrecht tragen jedoch diesem Umstand Rechnung, dass Gefah›Ž—Š‹ Ž‘›‹Ž‘ã›Ž—ȱž—ȱ ’•Žœ¢œŽ–Žȱ’–ȱ ˜—Ž¡ȱŸ˜—ȱŠ›—Ž›œŒ‘ŠĞœŽ Š•ȱŠžȱžœŠ––Ž—arbeit angewiesen sind.“ (Meysen 2004: 65 f)

Im Folgenden werde ich zunächst allgemein die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe im Kontext häuslicher Gewalt, der von Frauen öffentlich gemacht wird, indem sie um Unterstützung nachsuchen, charakterisieren; dann einen knappen Überblick über das System der Hilfen zur Erziehung geben und schließlich die Frage der Erfordernisse rechtlicher und konzeptioneller Weiterentwicklungen der Kinder- und Jugendhilfe diskutieren im Hinblick auf die Fragestellung einer Verbesserung von Prävention, Unterstützung und Schutz von Kindern bei häuslicher Gewalt.

Kinder- und Jugendhilfe zwischen Prävention, Dienstleistung und Schutzauftrag Die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe sind grundlegend in § 1 SGB VIII, dem Kern des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) beschreiben. Dort heißt es u.a.: „Jugendhilfe soll …insbesondere

  1. junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen,
  2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen,
  3. Kinder- und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen,
  4. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie Ž’—Žȱ”’—Ž›Ȭȱž—ȱŠ–’•’Ž—›Žž—•’Œ‘Žȱ– Ž•ȱ£žȱŽ›‘Š•Ž—ȱ˜Ž›ȱ£žȱœŒ‘ŠěŽ—ǯȃ