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Astrid Schüler / Ulrike Löhr Begleiteter Umgang bei häuslicher Gewalt - Chance oder Verlegenheitslösung? Im folgenden Beitrag stellen wir das Umgangsrecht mit seiner besonderen Variante des begleiteten Umgangs bei häuslicher Gewalt dar sowie Erfahrungen und daraus resultierende Empfehlungen für eine einzelfallübergreifende Zusammenarbeit der beteiligten Institutionen, im Sinne und zum Wohl der Kinder, ihrer Mütter und Väter.6
Einleitung Der begleitete Umgang ist eine rechtlich kodifizierte und zeitlich befristete Leistung der Jugendhilfe. Mit Inkrafttreten der Kindschaftsrechtsreform am
- Juli 1998 erfolgte eine ausdrückliche Hervorhebung der Bedeutung des Umgangs der Kinder mit dem Elternteil, mit dem sie nicht zusammenleben oder anderer wichtiger Bezugspersonen, zu denen Bindungen aufgebaut worden sind, deren Aufrechterhaltung für die Entwicklung der Kinder förderlich ist. Die gesetzlichen Regelungen gelten für ehelich geborene Kinder ebenso wie für nichtehelich geborene Kinder. Grundsätzlich sieht das Gesetz vor, dass zum Wohl der Kinder in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen gehört. Für die Eltern wird durch die Verankerung der elterlichen Umgangspflicht vor dem Umgangsrecht der Pflichtcharakter betont, während es hingegen für die Kinder lediglich ein Recht, jedoch keine Pflicht zum Umgang gibt. In § 1684 Abs. 2 Satz 1 BGB ist die so genannte Wohlverhaltensklausel formuliert, die besagt, dass die Eltern alles zu unterlassen haben, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Das setzt voraus, dass Mutter und Vater nach einer 6 Wir danken einigen Mitgliedern des Berliner „Arbeitskreises Begleiteter Umgang“, die uns ihr Wissen und ihre Erfahrung für diesen Beitrag zur Verfügung gestellt haben.