2026-001/documents/theory/diagnostics/handbuch-kinder-und-haeusliche-gewalt/pages/188.md

2.9 KiB
Raw History

190

Ein kritischer Blick auf die (familien-)rechtlichen Rahmenbedingungen

Zusammenfassung und Ausblick Es hat lange gebraucht, bis die Situation der Kinder als Opfer von Gewalt ins Blickfeld der sozialen und rechtlichen Institutionen gerückt ist. Noch fehlt Žœȱ ŠžŒ‘ȱ ’—ȱ [œŽ››Ž’Œ‘ȱ Š••Ž›˜›œȱ Š—ȱ ˜›œŒ‘ž—ȱ û‹Ž›ȱ Šœȱžœ–Šđȱ Ž›ȱ Ž Š•ȱ an Kindern und Jugendlichen sowie über ihre Lebenssituation und ihre Bedürfnisse. Weiters fehlen adäquate und flächendeckende Unterstützungsangebote; es ist anzunehmen, dass der überwiegende Teil der Kinder derzeit keine ausreichende Hilfe erhält, ja nicht einmal die Gelegenheit hat, mit einer Vertrauensperson über die Gewalterfahrungen zu sprechen.

Eine „Guardian Angel“ für jedes Kind und jede/n Jugendliche/n Allen Kinder und Jugendlichen, die in der Familie Gewalt erleiden, soll eine Unterstützungsperson zur Verfügung gestellt werden, der sie sich anvertrauen können und die sie aktiv und parteilich unterstützt so lange es nötig ist. Dieser „Schutzengel“ sollte gleichzeitig auch intensiv mit der Mutter bzw. mit dem nicht-gewalttätigen Elternteil arbeiten mit dem Ziel, das nicht-gewaltförmige Familiensystem zu stärken. Wichtig ist diese intensive Hilfe für Mütter, wenn sie ebenfalls von Gewalt betroffen sind. Die Wiener Interventionsstelle hätte die Voraussetzungen und das Potential um Kinder und Jugendlichen zu unterstützen, doch werden dafür entsprechende Ressourcen benötigt. Es wäre adäquat und familienfreundlicher, Kindern und Müttern parallel Hilfe anzubieten. Pro Familie sollte ein mobiles Interventionsteam von zumindest zwei MitarbeiterInnen zur Verfügung stehen, die sich aktiv und mit einem „parteilich-systemischen Ansatz“ um die Unterstützung der Opfer kümmern und vielfältige Interventionen zur Gewaltprävention setzen. Das mobile Interventionsteam sollte dann intensiv mit der Jugendwohlfahrt zusammenarbeiten, die über die gesetzlichen Möglichkeiten verfügt, den gewalttätigen Vätern Auflagen zu erteilen. Auch die verstärkte und noch besser aufeinander abgestimmte multi-institutionelle Zusammenarbeit mit Strafgerichten, Staatsanwaltschaften, Bewährungshilfe sowie mit Einrichtungen im Gesundheitsbereich und im pädagogischen Bereich sind notwendig für den Ausbau des Kinderschutzes. Der pro-aktive Ansatz der Interventionsstellen sollte im Hinblick auf frühzeitige Identifikation und Intervention ausgeweitet werden. Interventionsstellen sollten nicht nur dann aktiv werden, wenn es zu Polizeieinsätzen gekommen ist, sondern auch in anderen Bereichen wie etwa im pädagogischen Bereich oder im Gesundheitsbereich ansetzen. Kinder und Jugendliche sollen also nicht „im Vorzimmer des Hilfesystems“ bleiben, sondern in das Zentrum unserer Bemühungen um Gewaltprävention rücken. Dies ist eine Frage der Menschenrechte der von Gewalt betroffenen