2.1 KiB
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Maud Zitelmann Kindeswohl und Kindesrechte in Gerichtsverfahren bei häuslicher Gewalt
Familiengerichtliche Verfahren Kinder und Jugendliche, die häuslicher Gewalt ausgesetzt sind, können in verschiedenen familiengerichtlichen Verfahren auf die Wahrung ihrer Rechte angewiesen sein. Zu denken ist insbesondere an die Sorgerechtsregelung nach Trennung oder Scheidung (§ 1671 BGB), an die Entscheidung über die Beschränkung oder den Ausschluss der Umgangsrechte eines Elternteiles (§ 1684 BGB) sowie an zivilrechtliche Schutzmaßnahmen zur Abwendung weiterer seelischer oder körperlicher Verletzungen, falls das Kind schutzlos Gewalthandlungen zwischen den Eltern miterlebt und / oder selbst misshandelt wird (§§ 1666, 1666a BGB).