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6.2.6 Auftrags- und Lösungsorientierung
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Die Auftragorientierung der Sozialen Arbeit und die sich daraus
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möglicherweise ergebenden Dilemmata wurden unter 5.4.2
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ausführlich
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dargestellt.
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Als
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Handlungsrichtlinie
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erfordert
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Auftragsorientierung von der Sozialarbeiterin die Klärung, ob ihr
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Gegenüber sich als Adressatin oder Auftraggeberin der Sozialen
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Arbeit definiert, ob diese Definition erhalten bleiben soll oder nicht
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und inwieweit Aufträge, auf die man sich in einer anderen Phase des
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Hilfeprozesses geeinigt hatte, noch gültig sein sollen. Eventuell
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müssen sie durch neue ersetzt oder differenziert werden. Die
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Beendigung des Hilfeprozesses wäre in diesem Sinne ein letzter
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Auftrag, der nach erfolgreicher oder erfolgloser Zusammenarbeit in
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das Zentrum des bisherigen Unterstützungssystems tritt und die
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Beteiligten motivieren kann, ein Abschlussritual zu finden und zu
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zelebrieren.
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Die Lösungsorientierung ist eng mit der Auftragsorientierung
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verbunden. Üblicherweise wird die Soziale Arbeit mit dem Auftrag
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begonnen, eine Problemlösung herbeizuführen. Möglicherweise wird
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aber das dogmatische Festhalten an einem klar definierten
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Problemlösungsauftrag in bestimmten Kontexten selbst ein Problem.
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Zum Beispiel dann, wenn die Probleme fremddefiniert sind und die
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Adressatinnen der Sozialen Arbeit diese Zuschreibungen nur aus
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Angst oder wegen des sozialen Konformitätsdrucks übernehmen. Im
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Kontext der von Lüssi beschriebenen Handlungsform „Begleitung“
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(vgl. 6.3) ist möglicherweise gar kein fest umrissenes Problem zu
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lösen, sondern der Lebensweg auf den bisherigen Bahnen und mit
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den bisherigen Möglichkeiten zu begleiten. Hier auf eine
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Problemlösung und einen entsprechenden Auftrag zu drängen wäre
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kontraindiziert und würde einem wichtigen Aspekt der Sozialen Arbeit
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widersprechen – sich an dem Bedarf ihrer Adressatinnen zu
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orientieren.
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Im Bundestagswahlkampf 1998 gab es den Ausspruch des SPDKandidaten für das Amt des Wirtschaftsministers: „Ich kenne keine
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Probleme, sondern nur Problemlösungen.“ Hier zeigt sich die Gefahr
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