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dass die Motivation auch erst im Hilfeprozess selbst entstehen kann.
Hilfreich für eine solche Entwicklung sind Interventionen, die den
familiären Alltag strukturieren, Reflexion mit Handlung kombinieren
und die Orientierung an einer konkreten Problembearbeitung (ebd.)
anbieten. Conen betont, dass dieser Reflexion und Alltagshandeln
verknüpfende Ansatz eine wertschätzende, auf die Familie zugehende
und sie gleichzeitig herausfordernde Haltung der Professionellen
voraussetzt.
Zunehmend muss sich die Soziale Arbeit auch dem Phänomen von
Gewalt, Missbrauch und Misshandlung in „ganz normalen Familien“
stellen. Da wir sensibler für diese Vorkommnisse geworden sind,
bemerken wir sie auch öfter und früher als zu einer Zeit, in der diese
Themen als Probleme der so genannten Unterschicht- und
Multiproblemfamilien galten. Gerade in diesen Fällen zeigt sich, dass
weder eine Fokussierung auf das Opfer noch die auf den familiären
Kontext der Weisheit letzter Schluss ist. Die Familienorientierung als
Perspektive der Sozialarbeiterin ist unabdingbar, aber sie muss nicht
in jedem Fall und sofort zu einer Einbeziehung der Familie in das
Setting führen. Oft benötigt das Opfer vor dem konkreten Einbezug
der Familie erst einen langsam aufgebauten, behutsamen und
vertrauensvollen Kontakt mit einer Helferin (Wegner 1997). Das
Familiensetting erfordert auch ein Schuldeingeständnis des Täters/der
Täterin (Trepper u. Barrett 1991). Liegt dieses bei Beginn der
professionellen Arbeit nicht vor, muss es zumindest eine gerichtliche
Benennung und Schuldzuerkennung geben. Dann so die Strategie
von Madanes kann die Therapeutin auf eine offizielle und
ernsthafte Entschuldigung des Täters/der Täterin beim Opfer
hinarbeiten. Gibt sich der Täter/die Täterin diesbezüglich wenig
zugänglich, scheut sie sich nicht, diese mit dem Verweis auf
richterliche Sanktionen zu erzwingen (Madanes 1991, 1997). In
diesem Fall zeigt sich, dass gerichtliche Therapieauflagen durchaus
von Nutzen sein können: Eine Blockade der Therapie kann die
Widerrufung einer Bewährungsauflage oder ein härteres Strafmaß
nach sich ziehen; manchmal erreicht man durch diese Drohung mehr