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des
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Hilfeplans
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werden
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Aufträge
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an
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das
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professionelle
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Unterstützungssystem und seine verschiedenen Teilsysteme
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formuliert, die idealiter eine Integration der verbalisierten Aufträge
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aller Auftraggeberinnen darstellen. Der Prozess der Auftragsklärung
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ist mühsam, denn es müssen innerhalb des Unterstützungssystems
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neben den offenen auch die heimlichen Aufträge herausgearbeitet
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und im Hinblick auf ihre Nützlichkeit für die Zielereichung diskutiert
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werden.
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Aufträge können verbal oder nonverbal kommuniziert werden, sie
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können paradox oder eindeutig, angemessen oder illusionär, komplex
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oder einfach sein.
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Die primären Auftraggeberinnen können
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formelle Mitglieder des Unterstützungssystems sein oder
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verdeckt im Hintergrund agieren,
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sich als Autoritäten oder ratlose Ratsuchende definieren,
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macht-, konkurrenz- oder konsensorientiert kommunizieren.
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Aufträge repräsentieren eine lineare oder zirkuläre Sicht der Realität.
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Als kommunikative Akte enthalten sie die vier Funktionen einer
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Botschaft,
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also
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Inhalts-,
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Beziehungs-,
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Appell
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und
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Selbstoffenbarungsfunktion (vgl. 2.4.3.2.2.1). Diese Unterscheidung
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kann die Sozialarbeiterin zurate ziehen, um sich nicht in einem
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Auftrags-Double-bind zu verfangen. Der Prozess der Auftragsklärung
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dient dazu, Aufträge eindeutig, deutlich, system- bzw.
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settingspezifisch, für alle akzeptabel, realisierbar und überprüfbar zu
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formulieren bzw. das Nichtvorhandensein eines Auftrages
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festzustellen. Nach von Schlippe und Schweitzer lauten die
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systemisch-zirkulären Grundfragen der Auftragsklärung: „Wer will
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was?“, „Von wem?“, „Ab wann?“, „Bis wann?“, „Wie viel?“, „Wozu?“,
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„Mit wem?“; nützlich sind auch die Umkehrungen dieser Fragen: „Wer
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will nichts?“, „Was nicht?“, „Von wem nicht?“, „Wann nicht mehr?“,
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„Wozu nicht?“ (von Schlippe u. Schweitzer 1996, S. 148).
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Eine sorgfältige Auftragsklärung verhindert viele Reibungsverluste
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in der Arbeit.
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