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Medizin, der Psychiatrie und der Psychologie mit traumatisierten
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Menschen (Kap. 4).
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In Teil B beschreibe ich Möglichkeiten der Pädagogik zur
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Unterstützung der Bewältigung herausfordernder Lebensumstände. Traumapädagogik ist eine relativ junge Fachrichtung mit
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alten Wurzeln. Sie ist kein geschlossenes Gebilde und verfügt über
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nicht wenige, auch differente Konzepte (Kap. 6), dies gilt auch für
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eine traumainformierte Bindungspädagogik (Kap. 7). Verstanden
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werden, Selbst-Verstehen und gemeinsam Verstehen bilden den
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Boden der Erfahrung ‚Hey, ich bin normal‘ und sind die Grundlage
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der Pädagogik der Selbstbemächtigung (Kap. 8). Dazu gehören auch
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das Einordnen der bisherigen lebensgeschichtlichen Erfahrungen
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und die Sinnfindung als Grundlagen der Gestaltung von Gegenwart und Zukunft (Kap. 9). Die Integration von therapeutischem
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Wissen in die Pädagogik und ein Konzept der Zusammenarbeit
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von Pädagogik und Therapie erleichtern den Kindern, aber auch
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den Bezugspersonen den Alltag (Kap. 10). Und es erscheint mir
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dringlicher denn je, die Mädchen und Jungen bei der Suche nach
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einer geschlechtlichen und sexuellen Identität zu begleiten, besonders dann wenn sexuelle und geschlechtliche Normen durch
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traumatische Erfahrungen besetzt sind. Sichere, positive geschlechtliche und sexuelle Identität sind wertvolle Grundlagen des Selbst
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(Kap. 11). Der Schutz vor erneuten Übergriffen ist zentrales Ziel
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(Kap. 12).
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In Teil C beschreibe ich die besonderen Belastungen der
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Pädagog*innen (Kap. 14). Sie sind durch die auch verletzenden
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und abwertenden Verhaltensweisen der Kinder und Jugendlichen
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herausgefordert, in ihrer wertschätzenden Haltung zu bleiben.
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Professionelle Grundkompetenzen (Kap. 15) wie Sachkompetenz,
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Selbstreflexion und Selbstsorge und Sinnfindung erleichtern
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das Halten der Haltung. Die nicht geringen Belastungen der Begleitung von Mädchen und Jungen aus herausfordernden Lebensumständen fordern die Leitungen. Insbesondere die Unterstützung
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der Pädagog*innen ist für sie eine Kernaufgabe. Gesellschaftliche
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Bedingungen, die sich z. B. in Strukturen der öffentlichen Kinderund Jugendhilfe, in Finanzierungsrichtlinien etc. manifestieren,
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machen das nicht gerade einfacher (Kap. 16).
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