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Traumapädagogische Angebote
nachvollziehbares System einzuspeisen, welches dem Hilfeanspruch der Leistungsberechtigten gerecht wird und eine qualitativ hochwertige Hilfe zum richtigen Zeitpunkt sicherstellt (Bundesjugendkuratorium 2012, S. 11).
Die partnerschaftliche Zusammenarbeit öffentlicher
und freier Jugendhilfe
Die im SGB VIII verankerte partnerschaftliche Zusammenarbeit setzt wechselseitige Information und Vertrauen voraus. Anregung, Förderung und fachliche Unterstützung von Aktivitäten freier Träger sind ansonsten nicht möglich. Die Rolle
des Jugendamts bei der Gewährung von Hilfen gemäß §§ 27ff. bzw. 35a SGB VIII
ist die eines letztverantwortlichen Kooperationspartners. Diese Verantwortlichkeit kann das Jugendamt nur dann tatsächlich ausüben, wenn es über Informationen und Einflussmöglichkeiten bezüglich Planung, Verlauf und Prüfung der jeweiligen Hilfe verfügt. Das systemische Verständnis von Jugendhilfe, wie es im
SGB VIII zum Ausdruck kommt, setzt in der Praxis eine »verantwortete Subsidiarität« voraus, die in wechselseitiger Achtung, gemeinsamer Verantwortung und
partnerschaftlicher Zusammenarbeit vielfältige Dienstleistungen zum Wohl von
Kindern, Jugendlichen und ihren Familien auf hohem Niveau anstrebt. Das Zusammenwirken von öffentlichen und freien Trägern mit unterschiedlichen Wertorientierungen kann dann ein vielfältiges Angebot an Inhalten, Methoden und Arbeitsformen gewährleisten (Zentrum Bayern Familie und Soziales Bayerisches
Landesjugendamt 2013a, S. 53). Das verlangt von der öffentlichen Jugendhilfe Beteiligungsbewusstsein und von der freien Jugendhilfe die Bereitschaft für eine
strukturelle Verantwortungsübernahme. Man kann sogar so weit gehen, dass eine
fehlende Beteiligung unerheblich ob zwischen Fachkräften oder mit den Leistungsberechtigten die Wahrscheinlichkeit für Misserfolge begünstigt (Frey 2008,
S. 88f.). Dies belegt, von welch hoher Bedeutung ein gedeihliches Zusammenwirken aller Beteiligter ist. Ganz besonders bei traumapädagogischen Arbeitsansätzen, da hier den oftmals verunsicherten traumatisierten jungen Menschen mit
ihren vielfältigen Symptomen ein verlässlicher Rahmen geboten werden muss.
Fazit und Ausblick
Die gesamte Kinder- und Jugendhilfe veränderte sich 2015 durch den starken Zuzug von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und seitdem wiederkehrend
durch mehr oder weniger ausgeprägte Fluchtbewegungen. Niemand wird auf die
Idee kommen, einer/einem Minderjährigen, die/der sich über Monate oder gar
Jahre hinweg in Kriegswirren auf der Flucht befunden hat, eine mögliche Trauma-