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Elternhaus einzuräumen. Auf diese Weise soll die Abhängigkeit der Leistungsentwicklung eines Kindes von seiner sozialen Herkunft minimiert werden, um gleiche Bürgerrechte für alle Gesellschaftsmitglieder zu sichern. In Deutschland wird traditionell die Familie als Zentrum des »natürlichen« sozialen Netzwerkes von Kindern angesehen, das so weit wie möglich vor jedem staatlichen Eingriff, auch dem des Erziehungs- und Bildungssystems, zu verschonen ist. Damit wird der Familie und nicht dem Staat die oberste Verantwortung für die Persönlichkeitsentwicklung eines Kindes gegeben. Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wird ausdrücklich festgelegt, dass die Pflege und Erziehung der Kinder das »natürliche Recht« der Eltern seien. Eine solche Verfassungsregel dürfte weltweit einmalig sein. Die Konsequenz aus diesen Festlegungen ist, dass der Bildungspolitik im Vergleich zur Familien- und sozialen Sicherungspolitik (Absicherung gegen Krankheit, Arbeitslosigkeit und Berufsunfähigkeit sowie Sicherung der Pensionen) ein nachgeordneter Stellenwert zugesprochen wird (Hurrelmann/Quenzel/Rathmann 2011). Die Kooperation von Familie und Bildungssystem

In Europa können drei Traditionen der Verbindung von Familien- und Bildungspolitik unterschieden werden, die von jeweils unterschiedlichen Modellen der »Wohlfahrt« für die Bevölkerung ausgehen (Esping-Andersen 1990). Die skandinavische Tradition ist darauf ausgerichtet, gleich stark in die individuelle Bildung jedes einzelnen Gesellschaftsmitglieds und in dessen Absicherung gegen Risiken im Lebensverlauf zu investieren. Diese Tradition eröffnet jeder Bürgerin und jedem Bürger unabhängig von der Herkunftsfamilie einen Spielraum für die Entfaltung eigener beruflicher Möglichkeiten, also für den »Statuserwerb«. Gleichzeitig gewährt sie ein hohes Niveau garantierter Lebensqualität, also eine »Statussicherung«,