2.1 KiB
dass die Motivation auch erst im Hilfeprozess selbst entstehen kann. Hilfreich für eine solche Entwicklung sind Interventionen, die den familiären Alltag strukturieren, Reflexion mit Handlung kombinieren und die Orientierung an einer konkreten Problembearbeitung (ebd.) anbieten. Conen betont, dass dieser Reflexion und Alltagshandeln verknüpfende Ansatz eine wertschätzende, auf die Familie zugehende und sie gleichzeitig herausfordernde Haltung der Professionellen voraussetzt. Zunehmend muss sich die Soziale Arbeit auch dem Phänomen von Gewalt, Missbrauch und Misshandlung in „ganz normalen Familien“ stellen. Da wir sensibler für diese Vorkommnisse geworden sind, bemerken wir sie auch öfter und früher als zu einer Zeit, in der diese Themen als Probleme der so genannten Unterschicht- und Multiproblemfamilien galten. Gerade in diesen Fällen zeigt sich, dass weder eine Fokussierung auf das Opfer noch die auf den familiären Kontext der Weisheit letzter Schluss ist. Die Familienorientierung als Perspektive der Sozialarbeiterin ist unabdingbar, aber sie muss nicht in jedem Fall und sofort zu einer Einbeziehung der Familie in das Setting führen. Oft benötigt das Opfer vor dem konkreten Einbezug der Familie erst einen langsam aufgebauten, behutsamen und vertrauensvollen Kontakt mit einer Helferin (Wegner 1997). Das Familiensetting erfordert auch ein Schuldeingeständnis des Täters/der Täterin (Trepper u. Barrett 1991). Liegt dieses bei Beginn der professionellen Arbeit nicht vor, muss es zumindest eine gerichtliche Benennung und Schuldzuerkennung geben. Dann – so die Strategie von Madanes – kann die Therapeutin auf eine offizielle und ernsthafte Entschuldigung des Täters/der Täterin beim Opfer hinarbeiten. Gibt sich der Täter/die Täterin diesbezüglich wenig zugänglich, scheut sie sich nicht, diese mit dem Verweis auf richterliche Sanktionen zu erzwingen (Madanes 1991, 1997). In diesem Fall zeigt sich, dass gerichtliche Therapieauflagen durchaus von Nutzen sein können: Eine Blockade der Therapie kann die Widerrufung einer Bewährungsauflage oder ein härteres Strafmaß nach sich ziehen; manchmal erreicht man durch diese Drohung mehr