2026-001/documents/theory/diagnostics/systemische-modelle-soziale-arbeit/pages/325.md

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eigenen Auftrag auch gegen den Willen der Eltern geben. Es gehört zur professionellen Kompetenz der Sozialarbeiterin, auch dann den gemeinsamen Aushandelungsprozess als Zielperspektive im Auge zu behalten, um aus einer einseitigen Zwangsmaßnahme möglichst doch eine wechselseitigen Vereinbarung werden zu lassen. Das primäre Ziel der Auftragsklärung ist die Umwandlung des Status der Adressatin in den einer Auftraggeberin. Dann ist aus einer einseitigen Beziehung eine zweiseitige geworden, aus dem Monolog ein Dialog. Die Einfädelung der Systemtherapie in die Soziale Arbeit ermöglicht es, auf der theoretischen Ebene den Empowerment-Ansatz der Sozialen Arbeit und das Selbstorganisationsprinzip der systemischen Therapie und auf der praktischen Ebene den Hilfeplan als zentrales Instrument der familienbezogenen Sozialen Arbeit mit dem systemischen Konzept der Überweisungs- und Auftragsklärung zu verknüpfen. Im Hilfeplan sollten Problemdefinition, Zielbestimmungen, Art und Umfang der Jugendhilfemaßnahme(n) enthalten und regelmäßig hinsichtlich Fortschreibung, Veränderung oder Abschluss überprüft werden. Letztlich ist immer das Jugendamt verantwortlich für die Hilfeplangestaltung und -bilanzierung. Wenn die Unterstützungsmaßnahmen von anderen Diensten/Einrichtungen erbracht werden, sind diese für seine inhaltliche Umsetzung zuständig. Der Hilfeplan wird in Hilfeplangesprächen vorbereitet, verabschiedet, überprüft und weiterentwickelt bzw. fortgeschrieben. An diesen nehmen alle wichtigen Mitglieder des professionellen Unterstützungssystems teil. Hilfeplan und Hilfeplangespräche ermöglichen eine prozessuale Gestaltung der Sozialen Arbeit. Der Prozess kann immer wieder interpunktiert, bilanziert und verändert werden. Unter neuen Gesichtspunkten können andere Zielbestimmungen und Intervention bedeutsam werden. Innerhalb