2026-001/documents/theory/diagnostics/systemische-modelle-soziale-arbeit/pages/188.md

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Steuerungskraft des Staates wird durch die politische Macht des ökonomischen Sektors beschränkt. Darüber hinaus sind die politischen Entscheidungen weniger an langfristigen Konzepten oder gar Visionen als vielmehr an dem meist vier- bzw. fünfjährigen Zyklus von Wahlperioden orientiert. Systemisch gesehen, sind die Bürgerinnen selbst ein Teil dieses Problems. In ihrer Mehrzahl haben sie den Staat zu einer ihnen gegenüberstehenden, nicht zu ihnen gehörenden Struktur erklärt, die sich außerhalb ihres Einfluss- und Verantwortungsbereiches befindet. Er wird weniger als ein von ihnen selbst mitgestaltetes Teilsystem definiert, sondern als ein ihnen fremd bleibendes Exosystem, das seinen Versorgungsund Problementsorgungsaufgaben immer nur ungenügend nachkommt. Gemeinsame, von beiden Seiten getragene Visionen eines demokratischen, solidarischen, kooperativen, Mensch und Natur schützenden Gemeinwesens sind eher selten. Die meistgenannte Kritik am staatlichen System ist seine bürokratische Verkrustung. Die Verwaltungsbürokratien unternehmen selbst einige Anstrengungen, um sich als Dienstleistungsunternehmen für die Bürgerinnen zu präsentieren. Man vergleiche z. B. die Beziehung zwischen einem durchschnittlichen kommunalen Jugendamt und seinen Klientinnen vor 20 Jahren und heute miteinander. Darüber hinaus wird zu wenig bedacht, dass die Individualisierung der Gesellschaft zugleich eine Verrechtlichung der Beziehungen und bürokratische Prozeduren erfordert. Durch die Individualisierung entsteht ein Komplex von Rechten und Ansprüchen, die alle Bürgerinnen persönlich einklagen können. Das erfordert ein System klar definierter Rechte/Pflichten und ebenso klar definierter Prozeduren der Zuweisung von Ansprüchen bzw. der juristischen Überprüfung staatlicher bzw. administrativer Entscheidungen. Diese demokratisch notwendige andere Seite der Bürokratie spielt im Bereich der Sozialen Arbeit eine wesentliche Rolle. Ihr Handlungsrahmen ist durch das Sozialgesetzbuch festgelegt, und ihre Entscheidungen sind vor dessen Hintergrund zu begründen und überprüfbar.