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3.2.2.1Rollen Die Rollen von Mutter, Vater, Eltern, Kind, Tochter, Sohn, Bruder, Schwester, Großmutter, Großvater, Großeltern usw. definieren kulturell (makrosystemisch) festgelegte Verhaltenserwartungen an Personen, die in einem bestimmten institutionellen Kontext zum Beziehungshandeln aufgefordert sind. Rollen gewinnen ihre normative Kraft für das konkrete Verhalten durch Bilder, die bestimmte Werthaltungen, Regeln und körperliche Erscheinungsformen verbinden. Sie sichern auch die komplementäre Verknüpfung mit anderen Rollen, denn jede Rolle bestimmt sich durch ihre Unterschiedsbeziehung zu anderen. Im klassischbürgerlichen Rollenbild wurde vom Vater erwartet, dass er den Lebensunterhalt der Familie allein bestritt. Im familiären Binnenraum fungierte er als im Alltag distanzierte, aber für besondere Probleme zuständige oberste Instanz von Moral und Gesetz. Deshalb war er auch für das Aussprechen von Strafen und ihre Ausführung zuständig. Er hatte aber auch im klassischen Verständnis eine Wahl bei Häufigkeit, Strenge und Form der Strafen. Das Rollenbild „Vater“ entstand auch als bildhafte Gestalt, z. B. in der darstellenden Kunst des Bürgertums (siehe Weber-Kellermann 1989). Es setzte sich dann wieder rückbezüglich als bildhafte Gestalt in den Köpfen der in ihren Rollen handelnden Personen fest und verband sich mit den für Situationen des Rollehandelns zuständigen kognitiv-affektiven Schemata. Komplementär dazu wurde die Mutter als familieninterne Organisatorin des Beziehungsalltages und Bewahrerin des emotionalen familiären Zusammenhaltes verstanden, welche die distanziert fordernde, manchmal auch aggressive Haltung des Vaters durch ihre Fürsorge abzumildern hatte. Auch sie finden wir in Bildern der darstellenden Kunst, die als Familienbilder die Rollenvorschriften bzw. Rollenbilder symbolisch stützen. Rollen definieren sich durch eine wechselseitige Unterschiedsbeziehung: Es gibt die Vaterrolle nicht ohne die zugehörige Mutterrolle und beide wiederum nicht ohne die des Kindes.3