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WR Jugendhilfe 1 05.book Seite 285 Mittwoch, 14. September 2005 7:25 19

  1. Jugendhilfeplanung

übereinstimmen und keine unabhängigen Gründe für unser Handeln haben?« Im Folgenden soll auf zwei fachliche Orientierungspunkte für die Gestaltung von Jugendhilfeplanungen ausführlicher eingegangen werden3: zum einen auf die Bedeutung von Partizipation und kommunikativer Verständigung, zum anderen auf die Veränderung von Jugendhilfeorganisationen. 2.1 Die Bedeutung von Partizipation und kommunikativer Verständigung Während freien Trägern bereits durch das KJHG weitgehende Beteiligungsrechte an der Jugendhilfeplanung zugestanden werden (vgl. § 80 Abs. 3 SGB VIII), ist die Beteiligung von Adressatinnen oder Fachkräften der Jugendhilfe rechtlich weit weniger klar und verbindlich geregelt und weitgehend dem Willen des jeweiligen öffentlichen Trägers der Jugendhilfe überlassen. Aus fachlichen Gründen ist aber ihre Beteiligung an Planungsprozessen von zentraler Bedeutung:

• Fachkräfte der Jugendhilfe erwerben über ihre Arbeit eine Fülle von

Kenntnissen über Nutzerinnen und ihre Lebenswelten und entwickeln auch unabhängig von Planungsprozessen Ideen und Konzepte zur Verbesserung der Angebote. Außerdem sind sie es, die die Ergebnisse der Planung in ihrer Arbeit umsetzen und dafür entsprechend überzeugt und gewonnen werden müssen. • Das Wissen von Zielgruppen und Nutzerinnen über ihre Bedürfnisse, Probleme, Ressourcen, Bewältigungsstrategien etc. ist ein wichtiges Korrektiv für die »blinden Flecken« in der Wahrnehmung der Profis und für ihre Eigeninteressen, die notwendige Veränderungen blockieren können. Außerdem ist die Wirksamkeit von Angeboten und Maßnahmen stark abhängig von ihrer Passung in Bezug auf die Bedürfnisse ihrer Nutzerinnen.

So wichtig eine partizipative Gestaltung von Planungsprozessen ist, so schwierig ist es, Formen gelingender Partizipation in der Praxis umzusetzen. Denn gelingende Partizipation ist im Grunde als oft konfliktreicher kollektiver Lernprozess, an dem unterschiedlichste Systeme beteiligt sind, zu verstehen, der etablierte Machtstrukturen, 3 Andere wichtige fachliche Orientierungspunkte sind insbesondere das Prinzip der Geschlechterdifferenzierung (d. h., bei der Gestaltung von Planungen die Geschlechterfrage mit zu reflektieren und die Praxis weiterzuentwickeln im Sinne einer Förderung der Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen) sowie das Prinzip der Sozialraumorientierung.

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