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WR Jugendhilfe 1 05.book Seite 55 Mittwoch, 14. September 2005 7:25 19

  1. Ein netzwerk- und sozialraumorientiertes Verfahren der Einleitung von Hilfen zur Erziehung

ter ihm sitzen, was überaus anstrengend und nervenaufreibend sei. In der Schule gebe es regelmäßig Klassenkonferenzen und Gespräche mit den Lehrern über sein schlechtes Benehmen. Er traktiere andere Schüler, setze sie unter Druck und erpresse sie. Er störe den Unterreicht und erbringe nur minimale Leistungen. Herr Müller, der aufgrund seiner Selbstständigkeit beruflich sehr eingespannt sei, könne den Hauptteil der Erziehungsarbeit nicht leisten. Dies müsse seine jetzige Frau übernehmen, die durch die Betreuung der beiden kleinen Kinder aber auch schon erheblich belastet sei. Hinzu komme, dass Felix schwer rheumakrank sei und besonderer Pflege bedürfe. In Beratungen der Familie wurde deutlich, dass Ralfs Mutter ihren Sohn nicht wieder zu sich nehmen wollte. Sie habe sich jahrelang um die Kinder gekümmert, jetzt wolle sie mehr an sich denken. Ihretwegen könne der Junge auch in ein Heim. Ralf hatte immer noch die Hoffnung, dass die Mutter ihn wieder zu sich nehmen würde. Herr Müller mochte seinen Sohn auf gar keinen Fall in ein Heim geben. Seine Frau komme mit dem Jungen auch gut zurecht, man sei sich aber einig, dass dafür Unterstützung von außen notwendig sei. Ralf wolle auf jeden Fall lieber bei seinem Vater leben als in einem Heim. Die Eltern von Ralf stellten nach einer ca. dreimonatigen Beratungsphase durch das Jugendamt einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung. Sie hatten keine genaue Vorstellung von der Hilfe, eine Unterbringung sollte allerdings vermieden werden. Die Sorgeberechtigten, also die Mutter und der Vater, wurden über das weitere Verfahren informiert, ein Gespräch fand mit Ralf zum weiteren Vorgehen statt. Die Mitarbeiterin des Jugendamtes nahm mit der Familie gemeinsam das Genogramm auf. In einem weiteren Gespräch wurde mit Ralf, seinem Bruder Felix und seinem Vater versucht, das derzeitige soziale Umfeld zu erfassen und schriftlich festzuhalten. Mit der Mutter wurde sowohl das Genogramm als auch die Umfelderfassung besprochen und ergänzt. Zur Vorbereitung der kollegialen Beratung im Jugendamt fasste die fallzuständige Sozialarbeiterin des Jugendamtes ihre bisherige Arbeit mit der Familie hinsichtlich des Auftrags für das Jugendamt zusammen, und der Fall wurde im Jugendamt kollegial beraten. Das Ergebnis dieser Beratung: Ralf benötigt Hilfe, und das Familiensystem muss in die Arbeit mit einbezogen werden. Folgende Hypothesen gilt es zu überprüfen:

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