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WR Jugendhilfe 1 05.book Seite 25 Mittwoch, 14. September 2005 7:25 19

  1. Systemische Kinder- und Jugendhilfe Eine Skizze

• die betroffenen Eltern und/oder Kinder es selbst wünschen; • Eltern und/oder Kinder durch Schule, Kindergarten, Nachbarn,

Freunde, Ämter usw. auf die Möglichkeiten der Jugendhilfe aufmerksam gemacht bzw. durch mehr oder weniger großen Druck zum Erstkontakt gedrängt werden; • wenn das Jugendamt auf Grund eigener Informationen bzw. die Informationen Dritter (siehe Kron-Klees in diesem Band) von einer gravierenden Notlage Kenntnis erhält.

Wie und durch welche Vermittlungsschritte der erste Kontakt zustande kommt, ist als »Überweisungskontext« ein wichtiger Bestandteil der diagnostischen Beschreibungen und Hypothesen. Der Überweisungskontext ist auch bei den ersten Interventionsschritten mit zu bedenken: Soll man zunächst die Beziehungen im Mikrosystem Kind + Familie in den Blick nehmen, oder muss man im Falle einer Meldung oder Empfehlung durch Dritte das Mesosystem sofort mit einbeziehen? Kron-Klees hat in seinem Beitrag anschaulich beschrieben, wie ein solcher Erstkontakt gestaltet und systemisch begründet werden kann. Entscheidend für den ersten Kontakt und den sich eventuell anschließenden Hilfeprozess sind die Perspektiven der Sozialarbeiterin, unter denen sie Informationen aufnimmt, ordnet und in Hypothesen umformuliert.

• Die erste Perspektive wurde schon genannt: Ich schlage vor, einen

systemischen Zugang zu den Problemen und sozialen Wirklichkeiten der Adressatinnen Sozialer Arbeit sowie zu der von den Fachkräften mit ihnen zusammen gestalteten Beziehungsrealität zu wählen. Diese Sichtweise verhindert einerseits die Individualisierung der Probleme; andererseits ermöglicht sie es, nicht nur ihre Entstehungsbedingungen differenzierter zu erfassen, sondern schon von Anfang an die ebenfalls in den Person-Umwelt-Beziehungen liegenden Ressourcen für eine Auflösung bzw. Milderung der Probleme in den Blick zu bekommen. In der Folge heißt das z. B., dass kein Kind als Schulphobikerin definiert wird, sondern dass ein Kind sich wegen Kränkungen durch seine Mitschülerinnen, einer unsicheren Bindung zur Lehrerin, einer suizidalen Mutter, eines abwesenden, aber psychisch bedeutsamen Vaters, eines behinderten Geschwisterkindes, aggressiver Anmache durch andere Jugendliche auf dem Schulweg, häuslicher Gewalt usw. entschieden hat, zwischen verschiedenen Möglichkeiten die des Fernbleibens von der Schule zu wählen. Dialektisch-systemisch ist das Fernbleiben des Kindes von der Schule zugleich ein Fernbleiben der Schule von dem Kind.

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