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WR Jugendhilfe 1 05.book Seite 21 Mittwoch, 14. September 2005 7:25 19
- Systemische Kinder- und Jugendhilfe – Eine Skizze
nung und Einrichtung bzw. Umgestaltung Sozialer Dienste. Hier zeigt sich, dass Soziale Arbeit immer auch eine politische Komponente hat, die von den Sozialarbeiterinnen gesehen und genutzt werden muss. Die bisher erwähnten Dienste und Einrichtungen beziehen sich auf die kommunale Verwaltung und vor Ort befindliche Angebote. Zum Arbeitsfeld der Kinder- und Jugendhilfe gehören darüber hinaus auch überörtliche stationäre Einrichtungen wie Heime, Internate, Kinder- und Jugendpsychiatrien, aber auch das Landesjugendamt als überörtlicher öffentlicher Träger (siehe §§ 69 ff. KJHG). Gerade die Heime haben in den letzten Jahren ihr Angebot verändert und diversifiziert, um die u. a. aufgrund effektiver ambulanter Hilfen zurückgehende Zahl der Heimeinweisungen durch andere Dienste zu kompensieren. Viele Heime haben sich mit gemeindenahen Angeboten wie Tagesgruppen, Wohngruppen, Familienhilfe, Wochenpflege in das regionale Jugendhilfenetzwerk integriert und dieses wesentlich bereichert (siehe Bertsch u. Böing in diesem Band). Unter einem systemischen Blickwinkel ist bei der Beschreibung des Arbeitsfeldes der Jugendhilfe vor allem die Vernetzung von Trägern, Einrichtungen und Dienst zu beachten. Deren unterschiedliche Perspektiven, Wertorientierungen, Menschenbilder und Konzepte können für alle Mitglieder des Kinder- und Jugendhilfesystems eine große Bereicherung sein – wenn Unterschiede als entwicklungsfördernd verstanden und die notwendigen Kooperationen nach den Regeln der Transparenz, Gleichberechtigung und Fairness organisiert werden. Ein weiterer Gesichtspunkt ist die Frage, ob einzelne Einrichtungen die Entscheidung treffen, ihr Gesamtkonzept, ihre Sicht auf Probleme und den Einsatz von Methoden systemisch auszurichten. Dann scheint mir wichtig zu sein, dass dies keine diktatorische Entscheidung »von oben« oder einer Teilgruppe ist, sondern ein Konsens darüber erzielt werden kann und abweichende Positionen einen akzeptierten Platz erhalten (siehe Kühling in diesem Band). Wichtig wäre dann auch, dass die Einrichtungen die entsprechenden Fortbildungen zum Teil des Arbeitsauftrages machen, also die Kosten und Fortbildungstage übernehmen.
3.2 Gesetzliche Vorgaben der Kinder- und Jugendhilfe Die Kinder- und Jugendhilfe ist ein Bereich Sozialer Arbeit, dem durch das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII), Teile des Bür21