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WR Jugendhilfe 1 05.book Seite 10 Mittwoch, 14. September 2005 7:25 19

Wolf Ritscher

  1. Systemische Kinder- und Jugendhilfe Eine Skizze Wolf Ritscher

  2. Kinder- und Jugendhilfe Annäherung an einen Begriff Der Begriff »Kinder- und Jugendhilfe« bezeichnet ein »ausdifferenziertes Teilsystem der Sozialen Arbeit« (Bock u. Seelmeyer 2001, S. 985), dessen Auftrag Schutz und Förderung von Kindern und Jugendlichen als staatliche Aufgabe in den gesellschaftlichen Sektoren von Politik und Kultur festgelegt wird.1 Im Sinne der »Subsidiarität« müssen staatliche Institutionen zwar die entsprechenden Rahmenbedingungen für diesen Auftrag herstellen und sichern, seine inhaltliche Ausgestaltung kann aber an nichtstaatliche »freie Träger« übergeben werden. Insofern ist der öffentliche Charakter der Jugendhilfe zu betonen, was sich auch in der differenzierten juristischen Regulierung durch das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) zeigt. Dass die Sozialisation der Kinder in unserer Gesellschaft nicht mehr eine Privatangelegenheit der Familien ist, betonen Gesellschaft und Politik durch eine massive Bereitstellung von Finanzmitteln, Institutionen, Organisationen, Unterstützungskonzepten, professionellen Helferinnen und Hilfseinrichtungen. Kinder- und Jugendhilfe als eigenständiges System innerhalb der Sozialen Arbeit umfasst:

• ein Arbeitsfeld und dieses Arbeitsfeld strukturierende Institutionen (z. B. Jugendamt), Organisationen (z. B. freie Träger) und Einrichtungen (z. B. Wohngruppen für Jugendliche), welche für die Realisierung des gesellschaftlichen und politischen Auftrags der Kinder- und Jugendhilfe zu sorgen haben; • gesetzliche Vorgaben für die Organisation und inhaltliche Ausgestaltung dieses Arbeitsfeldes durch das Kinder- und Jugendhilfegesetz 1 Ich verwende im Folgenden die Begriffe »Kinder- und Jugendhilfe«, »Jugendhilfe«, »Hilfen für Kinder«, »Hilfen für Kinder und Jugendliche« als gleichbedeutend, indem ich mich auf die Bedeutung von Kindern und Jugendlichen als nachkommende Generation innerhalb von Familien beziehe.

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