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Wenn die Pädagoginnen die Sexualisierung der Berührungen thematisieren, schützen sie ihre eigenen Grenzen und erhalten ihre Handlungsfähigkeit. Laura muss wissen, was die Pädagoginnen stört. Nur das gemeinsame Verstehen hilft ihr, ihr fremd- und selbstschädigendes Verhalten einzuordnen und zu ändern. Dieses Aussprechen hat Vorbildfunktion. Die Pädagoginnen sind Modell: Wenn sie sexualisierte Berührungen dulden, können sie Laura und die anderen Mädchen und Jungen kaum im Üben von sexueller Selbstbestimmung unterstützen. Das Ansprechen ist eine Gratwanderung, Laura soll spüren, dass sie respektiert und verstehend betrachtet wird, sie soll auch lernen, dass eine Sexualisierung der Kontakte zwischen erwachsenen Bezugspersonen und Abhängigen nicht möglich ist.
Übergriffige Kinder und Jugendliche
Sexuelle Grenzüberschreitungen zwischen Kindern und Jugendlichen sind Alltag in Einrichtungen der stationären Jugendhilfe. Möglicherweise werden diese Verhaltensweisen tabuisiert, weil man um den Ruf der Einrichtung fürchtet. Doch sind gerade ein sicherer und konsequenter Umgang der Pädagog*innen mit sexuellen Übergriffen ein notwendiger Schutzfaktor für die Opfer und für die ‚Täter‘. Die Interventionen sollen dem Schutze der Opfer dienen, sie sollen aber auch eine Verfestigung von sexuell aggressiven Verhaltensmustern verhindern. Täterprävention ist auch, auf sexualisierte Sprache, Berührungen etc., also auf die alltägliche sexualisierte Gewalt zu reagieren. Nichtreaktion provoziert eine Verfestigung des Verhaltens. Michaelis und Lüüs erprobten in ihrer Einrichtung eine ‚zielorientierte professionelle Pädagogik‘, in deren Zentrum eindeutige Aussagen der Einrichtung zu sexueller Gewalt bei jeder Aufnahme eines Mädchens oder Jungen stehen. Sexualisierte Gewalt wird nicht geduldet, verbale Grenzverletzungen werden in Gruppennachmittagen thematisiert. Mithilfe der Gruppenpädagogik setzen sie zur Prävention sexualisierter Gewalt in koedukativen Wohngruppen bei der Veränderung der Kommunikationsmuster an (Michaelis/Lüüs 1999, S. 109 ff.).