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Kooperation und Multiperspektivität
Ursula Hochuli Freund
Seiten: 90–106 | Zeilen: 1016–1243
Soziale Arbeit hat es mit komplexen Problemstellungen zu tun, an denen stets unterschiedliche Akteurinnen und Akteure beteiligt sind — jede Person sieht und bewertet eine Situation vor ihrem eigenen Hintergrund, geprägt von persönlich-biografischen Erfahrungen und bei Fachleuten zusätzlich von professionsspezifischem Wissen (Ref 1). Die Verschränkung dieser verschiedenen Sichtweisen im Verlauf eines Arbeitsprozesses ist eine elementare Aufgabe und spezifische Leistung der Sozialen Arbeit.
Multiperspektivität als Grundkonzept
Dass Wirklichkeit stets subjektiv konstruiert wird, illustriert Hochuli Freund an Hollars Zeichnung, die gleichzeitig einen Landvorsprung und ein Männergesicht zeigt, und an Jane Austens Pride and Prejudice, in dem die Protagonistin erkennt, dass ihre eigene Wirklichkeitskonstruktion nicht die einzig schlüssige ist (Ref 2). Professionelles Handeln setzt voraus, sich der eigenen Konstruktion bewusst zu sein und anzuerkennen, dass Klientinnen, deren Bezugspersonen und alle Fachpersonen ebenfalls in einer individuell geprägten, subjektiven Wirklichkeit leben.
Den Fachbegriff Multiperspektivität hat Müller in den Diskurs der Sozialen Arbeit eingeführt: Sozialpädagogisches Handeln erfordere einen bewussten Perspektivenwechsel zwischen unterschiedlichen Bezugsrahmen — verfahrensrechtlichen, pädagogischen, medizinischen oder fiskalischen (Ref 11). Multiperspektivität bedeutet in Müllers Konzept die Nutzung unterschiedlicher Wissensformen und Wissensbestände sowie den Einbezug der Sichtweisen unterschiedlicher Beteiligter; er bezeichnet sie als eine professionelle Haltung und als Fähigkeit zum Perspektivenwechsel.
Bei Heiner gilt die «mehrperspektivische Orientierung» als eines von vier Grundprinzipien diagnostischen Fallverstehens, das eine möglichst komplexe Abbildung des Problems aus der Sicht der verschiedenen Beteiligten sicherstellen soll. In der Praxis- und Wirkungsforschung hat sich mittlerweile ein breiter Konsens entwickelt, dass nur ein multiperspektivischer Ansatz der Komplexität des sozialen Feldes annähernd gerecht werden kann (Ref 3). Multiperspektivität bezeichnet damit sowohl ein fachliches Konzept und eine Grundhaltung professionellen Handelns als auch ein Grundprinzip der Forschung.
Interprofessionelle Kooperation
Die sogenannte «diffuse Allzuständigkeit» der Sozialen Arbeit — ihre Zuständigkeit für unterschiedlichste, komplexe und oft unklare Probleme — macht die Kooperation mit anderen Berufsgruppen unabdingbar (Ref 12). In vielen Einrichtungen — etwa Sonderschulheimen, Suchtrehabilitationskliniken oder Wohnheimen — sind Fachleute aus Medizin, Psychologie, Pflege und Pädagogik tätig; aber auch dort, wo die Soziale Arbeit allein arbeitet, sind häufig weitere Hilfesysteme involviert.
Die verschiedenen Professionen haben einen je eigenen, spezifischen Blick auf den Fall: Die Ärztin fokussiert auf körperliche und psychische Beschwerden, die Psychologin auf Aspekte der Persönlichkeit und Entwicklung, die Sozialarbeiterin auf die soziale Einbettung und das familiäre Netz. Indem sie Unterschiedliches erfassen und analysieren, kommen sie zu unterschiedlichen Interventionsvorschlägen. Der Prozess der Fallbearbeitung erfolgt zunächst innerhalb jeder Profession mit eigenen Methoden und Wissensbeständen (Ref 4).
Bei additiven Kooperationen agieren die Partnerinnen und Partner nebeneinander: Sie erbringen ihre Leistungen unabhängig, stimmen sie aber zeitlich aufeinander ab; der fachliche Austausch beschränkt sich auf gegenseitige Information (Ref 13). Bei integrativen Kooperationen reicht die Zusammenarbeit weiter — ihr Kern ist der Prozess der fachlichen Verständigung mit dem Ziel einer koordinierten, systemischen statt sektoriellen Problembearbeitung (Ref 14). Die verschiedenen Fachpersonen fügen ihre Erkenntnisse zu einem transprofessionellen Gesamtbild zusammen, aus dem gemeinsam neue Interventionsideen entstehen (Ref 5).
Hindernisse und Mehrwert
Integrative interprofessionelle Kooperation ist mit Aufwand und Anstrengung verbunden: Es bedarf zeitlicher Ressourcen, einer gemeinsamen Anstrengung zur Überwindung von Fachsprachengrenzen und der Bereitschaft, unterschiedliche Handlungslogiken anzuerkennen. Ein solcher Verständigungsprozess verändere den Problemcharakter einer Situation, betont Pantučeks: «Ohne dass dadurch Interessensdifferenzen aufgehoben wären, ist doch eine kommunikative Bearbeitung möglich» (Ref 6). Der Gewinn besteht darin, dass gemeinsam etwas Neues geschaffen wird — ein vertieftes, umfassenderes Verständnis der Fallproblematik und daraus folgende Möglichkeiten der Unterstützung. Bereits Alice Salomon hielt fest, dass die soziale und die ärztliche Feststellung einander ergänzen und die Beobachtungen des einen die Auffassungen des anderen beeinflussen können (Ref 15). Hier kommt der alte aristotelische — und neue systemische — Grundsatz zum Tragen: Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile.
Zu den Bedingungen des Gelingens zählen die Gleichwertigkeit der Kooperationspartnerinnen, zumindest teilweise übereinstimmende Ziele, gegenseitiges Vertrauen sowie die Einsicht, dass sich Kooperation für alle Beteiligten lohnen muss. Kooperation ist zudem von Personen abhängig — sie braucht aber Strukturen und Verfahren, die Personen schützen. Die grundlegende Voraussetzung formulieren Fegert und Schrapper prägnant: «Wer zusammenarbeiten will oder soll, muss voneinander wissen» (Ref 16).
Extraorganisational ist die Installation integrativer Kooperation besonders anspruchsvoll, da häufig fehlende Zeit als Einwand angeführt wird. Der Nutzen muss für alle deutlich werden: dass das Erarbeiten eines transprofessionellen Gesamtbildes die eigene Arbeit erleichtert, ihre Qualität erhöht und die Interventionen passgenauer und effektiver macht.
Die Perspektive der Klientinnen und Klienten
Soziale Arbeit bietet personenbezogene Dienstleistungen an und ist daher auf die Mitarbeit der Klientinnen und Klienten angewiesen — professionelles Handeln ist eine koproduktive Leistung, deren Kern im gemeinsamen Handeln liegt (Ref 17). Voraussetzung für gelingende Multiprofessionalität ist, dass die jeweiligen Aufgaben- und Kompetenzprofile gekannt und anerkannt werden (Ref 7).
Die Koproduktion kann unter sehr unterschiedlichen Voraussetzungen erfolgen. Freiwilligkeit und intrinsische Veränderungsmotivation sind längst nicht in allen Praxisfeldern gegeben — häufig müssen Professionelle die Klientinnen erst für die gemeinsame Arbeit gewinnen und einseitig ihre eigene Zuverlässigkeit unter Beweis stellen. Für den Aufbau einer Arbeitsbeziehung ist echtes Interesse an der Person der Klientin und daran, wie sie selbst ihre Situation sieht — also Interesse an ihrer Perspektive — zentral (Ref 8).
Das KPG-Prozessgestaltungsmodell unterscheidet zwei Kooperationsebenen: die interprofessionelle Fachebene und die Kooperation mit Klientinnen und deren Bezugssystemen. Der innere Kreis des Modells verweist auf die Notwendigkeit des kontinuierlichen Einbezugs von Klientinnen während aller Phasen — von der Situationserfassung über Analyse und Diagnose bis hin zu Zielfindung, Interventionsplanung und Evaluation. In der Analyse ist die Kategorie Perspektivenanalyse von besonderem Interesse: Verschiedene Sichtweisen beteiligter Personen werden systematisch erfasst, wobei die Beurteilung der Klientin besonders gewichtet wird (Ref 9). Bei Notationssystemen wie Netzwerkkarte, Genogramm oder Silhouette wird ausschliesslich die Einschätzung der Klientin abgebildet — und das Ergebnis gehört ihr (Ref 10). In der Diagnose werden wissensbasierte erklärende Hypothesen in geeigneter Form in den Dialog mit der Klientin eingebracht, bei der Zielfindung kommt ihrer Perspektive besondere Bedeutung zu, und in der Evaluation ist ihre ehrliche Rückmeldung entscheidend, um zu prüfen, ob die Interventionen zielführend waren.
Verschränkung der Perspektiven
Professionalität bedeutet im Zusammenhang von Multiperspektivität zunächst, sich immer wieder die eigene Sichtweise bewusst zu machen und Selbstdistanz zu gewinnen — so, wie dies Elizabeth Bennet im Roman von Jane Austen getan hat. Dieses Innehalten und Reflektieren ist Voraussetzung dafür, dass sich die eigene Perspektive erweitern und verändern kann. Des Weiteren gilt es, sich bewusst zu sein, dass die Klientin ihre eigene, subjektive Sichtweise hat und dass diese für die gemeinsame Arbeit wesentlich ist.
Die Soziale Arbeit ist durch ihre diffuse Allzuständigkeit besonders auf die Zusammenarbeit verwiesen und daher prädestiniert, die Fallführung — das Case-Management — zu übernehmen und die verschiedenen Fäden zusammenzuführen. Anzustreben ist dabei eine integrative interprofessionelle Kooperation, bei der die verschiedenen fachlichen Perspektiven nicht nur transparent nebeneinandergelegt, sondern in einem gemeinsamen Such- und Verständigungsprozess verwoben und weiterentwickelt werden. In einem anwaltschaftlichen Selbstverständnis bringen Sozialarbeiterinnen stets auch die Sichtweise der Klientinnen in den Fachdiskurs ein und sorgen dafür, dass deren Stimme gehört wird. Wenn alle Beteiligten gemeinsam schauen, sehen sie eine vielgestaltigere, farbigere Welt — und es zeigen sich weitere Möglichkeiten, wie Unterstützung aussehen und wie Veränderung möglich werden kann (Ref 18).