2026-001/knowledge-base/epg-ausfuehrungsbestimmungen/page_11_beurteilungsschreiben-und-ausnahmefaelle.md

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# Termine Beurteilungsschreiben und Vorgehen bei Ausnahmefällen
Nach Einreichung der Exemplarischen Prozessgestaltung erhalten die Studierenden ein Beurteilungsschreiben über Moodle. Der Upload der Beurteilungsschreiben und allfälliger Auflagen für die Ersteinreichung erfolgt am 03.09.2026 um 17:00 Uhr auf Moodle — die Studierenden haben damit rund zwei Monate nach dem Abgabetermin (29.06.2026) auf das Ergebnis zu warten [(Ref 1)](./page_11_beurteilungsschreiben-und-ausnahmefaelle.evidence.md#reference-1). Falls eine Auflage erteilt und fristgerecht bis zum 15.10.2026 nachgebessert wird, wird das zugehörige Beurteilungsschreiben der Auflage am 12.11.2026 um 17:00 Uhr auf Moodle bereitgestellt [(Ref 6)](./page_11_beurteilungsschreiben-und-ausnahmefaelle.evidence.md#reference-6).
Für Ausnahmefälle sieht das Reglement eine Fristerstreckung vor. Eine solche kann beantragt werden, wenn ein längerer, begründeter und mit ärztlichem Attest belegter Ausfall oder Verhinderungsgrund vorliegt [(Ref 2)](./page_11_beurteilungsschreiben-und-ausnahmefaelle.evidence.md#reference-2). Das Gesuch muss schriftlich per Mail eingereicht werden: HF SP/KP-Studierende richten es an die zuständige Standortleitung, HF-Flex-Studierende an die Studiengangleitung. In beiden Fällen ist die Fachverantwortliche Promotion für den PKNW Exemplarische Prozessgestaltung in Kopie zu setzen [(Ref 7)](./page_11_beurteilungsschreiben-und-ausnahmefaelle.evidence.md#reference-7).
Im Gesuch begründet die oder der Studierende den Antrag, legt entsprechende Belege wie ärztliche Zeugnisse bei und unterbreitet einen konkreten Vorschlag für die verlängerte Frist [(Ref 3)](./page_11_beurteilungsschreiben-und-ausnahmefaelle.evidence.md#reference-3). Grundsätzlich richtet sich die Dauer der gewährten Fristerstreckung nach der Dauer der ärztlich attestierten Krankschreibung [(Ref 8)](./page_11_beurteilungsschreiben-und-ausnahmefaelle.evidence.md#reference-8).
Ein Fristerstreckungsgesuch muss frühzeitig eingereicht werden — in der Regel bis maximal 5 Arbeitstage vor dem offiziellen Abgabetermin. Massgebend für die genauen Termine ist das Dokument 13.0.5 «Übersicht Termine schulische Promotionselemente und abschliessendes Qualifikationsverfahren» [(Ref 4)](./page_11_beurteilungsschreiben-und-ausnahmefaelle.evidence.md#reference-4).
Die vorliegenden Ausführungsbestimmungen wurden von Agogis, Fachverantwortung Promotion, im Dezember 2025 erstellt [(Ref 5)](./page_11_beurteilungsschreiben-und-ausnahmefaelle.evidence.md#reference-5).