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Verbindliche Grundlagendokumente und Inhaltliche Vorgaben

Die EPG-Ausführungsbestimmungen benennen acht verbindliche Grundlagendokumente, die für die Erstellung der Facharbeit massgebend sind. Dazu zählen neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Promotionsordnung, dem Rahmenlehrplan, den Ausführungsbestimmungen, den Richtlinien für schriftliche Facharbeiten und dem Glossar Beurteilungskriterien auch der Leitfaden Umgang mit auf Künstlicher Intelligenz basierenden Tools sowie die Deklaration bezüglich Urheberschaft / Daten-/Persönlichkeitsschutz / Umfang. Alle acht Dokumente sind verbindlich einzuhalten und regeln sowohl formale als auch inhaltliche Anforderungen an die Facharbeit.

Die inhaltlichen Vorgaben unterscheiden sich je nach Studiengang. Für den Studiengang HF SP / KP basiert die EPG auf den Inhalten der Module HL2 und KP2, ergänzt durch weiteres Fachwissen aus dem Studium und der sozialpädagogischen bzw. kindheitspädagogischen Praxis. Für den Studiengang HF Flex basiert sie auf den Lernumgebungen 1.1, 1.2 und 1.3, wobei insbesondere die Lernumgebungen 2.1 bis 2.4 sowie gegebenenfalls 2.5 (Arbeit mit Gruppen) und Fachwissen aus der sozialpädagogischen Praxis einzubeziehen sind. In beiden Studiengängen wird erwartet, dass über den unmittelbaren Modulstoff hinaus relevantes Fachwissen integriert wird.

Die Struktur der Facharbeit orientiert sich verbindlich am Referenzwerk Hochuli Freund, U. & Stotz, W. (2021). Kooperative Prozessgestaltung in der Sozialen Arbeit. Die Ausführungsbestimmungen legen verbindliche Kapitelüberschriften und inhaltliche Erwartungen fest, die den gesamten Aufbau der Arbeit bestimmen.

Das erste verbindliche Kapitel «Einleitung» verlangt eine kurze Einleitung mit Aufgabenstellung des PKNW EPG, vollständiger Kapitelübersicht, Ziel der kooperativen Prozessgestaltung, erster Orientierung zum eigenen Praxiskontext, eigener Rolle im Begleitprozess und Begründung der Fallauswahl. Zudem ist ein Hinweis auf die Handhabung von Persönlichkeits- und Datenschutz erforderlich, insbesondere die Anonymisierung aller beschriebenen Personen und der Organisation.

Das zweite Kapitel «Organisationaler Kontext» umfasst eine kurze Beschreibung (max. ½ Seite) der Organisation, in der der Begleitprozess stattfindet. Diese knappe Darstellung soll den Leserinnen und Lesern den institutionellen Rahmen vermitteln, innerhalb dessen die kooperative Prozessgestaltung erfolgt.