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eine begrenzte Phase im Lebenslauf“ (ebd., S. 73). Bei der
untersuchten Bremer Stichprobe dauerte der Sozialhilfebezug, je
nach der statistischen Bezugsgröße (Sozialhilfeepisode, Nettooder
Bruttosozialhilfebezug), „zwischen der Hälfte und knapp Dreiviertel
aller Sozialhilfebezüge weniger als ein Jahr und zwischen einem
Zwanzigstel und einem knappen Viertel länger als fünf Jahre“ (ebd.,
S. 116). Buhr hat entsprechend diesen Ergebnissen fünf
Verlaufstypen für Sozialhilfekarrieren herausgestellt (ebd., S. 113 ff.):
Überbrücker: „Fälle mit einer Bruttobezugsdauer bis zu 18 Monaten
wurden als Kurzzeitbezieher klassifiziert.“
Langzeitbezieher: „Langzeitbezug wurde angenommen, wenn
Hilfeempfänger über den gesamten Beobachtungszeitraum
zumindest immer mal wieder im Bezug gestanden haben
(Bruttodauer), die Sozialhilfe also über den relativ langen Zeitraum
von sechs Jahren im Leben der Betroffenen eine Rolle gespielt
hat.“
Escaper: „Als eine besondere Gruppe von Langzeitfällen wurden
Escaper erfolgreiche Ausbrecher aus der Hilfe betrachtet:
Diese sollten den Sozialhilfebezug zum Erhebungszeitpunkt bereits
seit mindestens zwei Jahren verlassen haben.“
Mehrfachüberbrücker und Pendler: „Bei beiden Typen hat die
Sozialhilfe brutto für längere Zeit im Leben der Hilfeempfänger
eine Rolle gespielt, allerdings sind jeweils mehrere Episoden
aufgetreten.
Im
einzelnen
wurde
festgelegt,
daß
Mehrfachüberbrücker mindestens zweimal für höchstens sechs
Monate im Bezug gestanden haben sollten, also mehrfach kurz,
und Pendler mindestens dreimal für mehr als sechs Monate, also
mehrfach lang.“
8 Zum sozialen Sicherungssystem der BRD siehe Bellermann (1990);
Albeck, Meinhardt u. Vortmann (1992).
9 Zur Philosophie der Postmoderne siehe zusammenfassend Duss-von
Werdt (1996, S. 168 ff.).