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Kooperation und psychosoziale Traumaarbeit

und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit«. Die Gesundheitshilfe ihrerseits hat sich auszurichten an einem salutogenetischen Grundverständnis von Gesundheit, indem sie Widerstandsressourcen zu entdecken bemüht ist. Ihre unterschiedliche Ausprägung steht wie die Handlungsmächtigkeit bzw. -fähigkeit abhängig in einem engen Zusammenhang mit der jeweiligen Lebenslage. Auch die Behindertenhilfe sollte sich an einem Teilhabeverständnis orientieren, wie es in der UN-Behindertenrechtskonvention verankert und in Deutschland ratifiziert ist. Im Zentrum stehen nicht mehr medizinisch definierte Defizite (Krankheit, Störung, Unfähigkeit), sondern Teilhabe, Gesundheit und Ressourcenbezug. Einer solchen Ausrichtung entspricht das Internationale Klassifikationssystem funktionaler Gesundheit (ICF; WHO 2001). Eine theoretische Rahmung für das Agency-Konzept, die Gesundheitsförderung und die ungeschmälerte gesellschaftliche Teilhabe bietet der ursprünglich in der Entwicklungsökonomie angesiedelt »capability approach«. Das in ihm zentrale Element der Verwirklichungschancen, durch die Ausgrenzung und Benachteiligung überwunden werden sollen, weist auf die Bedingungen für die Entwicklung und Stärkung von Agency. In Verbindung mit Agency, Salutogenese und Teilhabe ist im Hinblick auf Traumaarbeit die Frage, welche persönlichen Verwirklichungschancen für eine möglichst ungeschmälerte gesellschaftliche Teilhabe notwendig sind. In Bezug auf eine interprofessionelle wie auch interorganisationelle Kooperation ist zu prüfen, worin vor diesem Hintergrund die jeweiligen Beiträge der sozialen Dienste bestehen, in Forschung wie Praxis.

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