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Traumapädagogische Angebote
nachvollziehbares System einzuspeisen, welches dem Hilfeanspruch der Leistungsberechtigten gerecht wird und eine qualitativ hochwertige Hilfe zum richtigen Zeitpunkt sicherstellt (Bundesjugendkuratorium 2012, S. 11).
Die partnerschaftliche Zusammenarbeit öffentlicher und freier Jugendhilfe Die im SGB VIII verankerte partnerschaftliche Zusammenarbeit setzt wechselseitige Information und Vertrauen voraus. Anregung, Förderung und fachliche Unterstützung von Aktivitäten freier Träger sind ansonsten nicht möglich. Die Rolle des Jugendamts bei der Gewährung von Hilfen gemäß §§ 27ff. bzw. 35a SGB VIII ist die eines letztverantwortlichen Kooperationspartners. Diese Verantwortlichkeit kann das Jugendamt nur dann tatsächlich ausüben, wenn es über Informationen und Einflussmöglichkeiten bezüglich Planung, Verlauf und Prüfung der jeweiligen Hilfe verfügt. Das systemische Verständnis von Jugendhilfe, wie es im SGB VIII zum Ausdruck kommt, setzt in der Praxis eine »verantwortete Subsidiarität« voraus, die in wechselseitiger Achtung, gemeinsamer Verantwortung und partnerschaftlicher Zusammenarbeit vielfältige Dienstleistungen zum Wohl von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien auf hohem Niveau anstrebt. Das Zusammenwirken von öffentlichen und freien Trägern mit unterschiedlichen Wertorientierungen kann dann ein vielfältiges Angebot an Inhalten, Methoden und Arbeitsformen gewährleisten (Zentrum Bayern Familie und Soziales – Bayerisches Landesjugendamt 2013a, S. 53). Das verlangt von der öffentlichen Jugendhilfe Beteiligungsbewusstsein und von der freien Jugendhilfe die Bereitschaft für eine strukturelle Verantwortungsübernahme. Man kann sogar so weit gehen, dass eine fehlende Beteiligung – unerheblich ob zwischen Fachkräften oder mit den Leistungsberechtigten – die Wahrscheinlichkeit für Misserfolge begünstigt (Frey 2008, S. 88f.). Dies belegt, von welch hoher Bedeutung ein gedeihliches Zusammenwirken aller Beteiligter ist. Ganz besonders bei traumapädagogischen Arbeitsansätzen, da hier den oftmals verunsicherten traumatisierten jungen Menschen mit ihren vielfältigen Symptomen ein verlässlicher Rahmen geboten werden muss.
Fazit und Ausblick Die gesamte Kinder- und Jugendhilfe veränderte sich 2015 durch den starken Zuzug von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und seitdem wiederkehrend durch mehr oder weniger ausgeprägte Fluchtbewegungen. Niemand wird auf die Idee kommen, einer/einem Minderjährigen, die/der sich über Monate oder gar Jahre hinweg in Kriegswirren auf der Flucht befunden hat, eine mögliche Trauma-