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# Beschreibung und nachzuweisende Kompetenzen
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Der Promotionswirksame Kompetenznachweis Exemplarische Prozessgestaltung (EPG) ist die
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zentrale schriftliche Prüfungsleistung im Rahmen der Studiengänge
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[Regel-HF 25 und HF Flex im Studienjahr 25/26 mit Abgabetermin 29.06.2026](./page_01_beschreibung-und-kompetenzen.evidence.md#reference-6).
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Es handelt sich um eine
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[schriftliche Facharbeit, die von den Studierenden in Einzelarbeit geleistet wird](./page_01_beschreibung-und-kompetenzen.evidence.md#reference-1).
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Im Kern weisen die Studierenden die Kompetenz nach,
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[vorgegebene Elemente einer «kooperativen Prozessgestaltung» in der eigenen Praxisorganisation mit einem begleiteten / betreuten Menschen oder einer Gruppe exemplarisch anzuwenden, einen kooperativen sozialpädagogischen / kindheitspädagogischen Begleitprozess zu initiieren und diesen schriftlich zu dokumentieren](./page_01_beschreibung-und-kompetenzen.evidence.md#reference-2).
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Die EPG verknüpft damit theoretisches Wissen unmittelbar mit der Berufspraxis.
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Die Ausführungsbestimmungen definieren
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[im Detail](./page_01_beschreibung-und-kompetenzen.evidence.md#reference-7) elf Teilkompetenzen,
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die in der Facharbeit nachgewiesen werden müssen. Diese lassen sich in vier Bereiche gliedern:
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**Methodisch-konzeptionelle Grundlagen:** Die Studierenden sollen
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[passende Konzepte, Methoden, Techniken für die kooperative Prozessgestaltung kennen und auf die einzelnen Prozessschritte adaptieren](./page_01_beschreibung-und-kompetenzen.evidence.md#reference-3).
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Ebenso wird erwartet, alle Prozessschritte kooperativ zu gestalten und die Kompetenzen
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der begleiteten Menschen nutzbringend einzubringen. Besonders hervorgehoben wird dabei,
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[inter- und intraprofessionelle Kooperation sowie Zirkularität als zentrale Elemente der Prozessgestaltung zu verstehen](./page_01_beschreibung-und-kompetenzen.evidence.md#reference-8).
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**Situationserfassung und Analyse:** Eine weitere Schlüsselkompetenz besteht darin,
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[eine Situationserfassung auftragsbezogen, methodengeleitet und unter Einbezug der Perspektive der Betroffenen und Beteiligten zu erstellen](./page_01_beschreibung-und-kompetenzen.evidence.md#reference-4)
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und auf dieser Grundlage eine gezielte Datenerhebung vorzunehmen sowie eine
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präzisierte Fallthematik zu bestimmen.
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**Diagnose, Zielsetzung und Interventionsplanung:** Die Studierenden sollen
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[eine soziale Diagnose erstellen, daraus eine handlungsleitende Arbeitshypothese ableiten](./page_01_beschreibung-und-kompetenzen.evidence.md#reference-5),
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Ziele fachgeleitet und in Kooperation mit begleiteten Menschen entwickeln und eine
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Interventionsplanung erstellen, die handlungsleitende Konzepte als Orientierung nutzt
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und die Perspektive der Betroffenen und Beteiligten einbezieht.
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**Reflexion und Dokumentation:** Abschliessend wird verlangt,
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[den Begleitprozess fachlich auszuwerten und Konsequenzen abzuleiten](./page_01_beschreibung-und-kompetenzen.evidence.md#reference-9)
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(fachliche Reflexion) sowie
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[den Begleitprozess systematisch und nachvollziehbar unter Einhaltung formaler Vorgaben in Form einer Facharbeit zu dokumentieren](./page_01_beschreibung-und-kompetenzen.evidence.md#reference-10).
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Insgesamt bildet das Kompetenzprofil die gesamte methodische Handlungskette der
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kooperativen Prozessgestaltung ab — von der ersten Situationserfassung über analytische
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und diagnostische Schritte bis hin zur Interventionsplanung, Reflexion und Dokumentation.
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