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Die Expert*innenschaft

Wer erstellt sie? Welchen Prämissen folgen sie? Eine junge Frau, die mittlerweile studiert, als Kind aber erst die Familie versorgen musste und über zwei Jahre auf der Straße gelebt hat, berichtet von ihrem ersten Tag in einer stationären Einrichtung: Da gab es nur Regeln. Regel 1, Regel 2, Regel 3 …, unfassbar viele Regeln, und ich musste und konnte doch bislang ohne jegliche Regel leben. Regeln sollen den Mädchen* und Jungen* dienen, so Hans Jörg Koten (2015): • Regelkataloge dienen der gefühlten Sicherheit der Pädagoginnen. • Wer eine Haltung hat, braucht keine Regeln. • Gerechtigkeit ist nicht, jeder bekommt das Gleiche, sondern jeder bekommt etwas von Seinem. • Jeder Mensch ist ein Individuum, daher kann Erziehung nur gelingen, wenn sie individuell gestaltet ist und die Expertinnenschaft des Kindes ernst nimmt. Kinder, die Objekte der Bedürfnisse Erwachsener in den traumatischen Situationen waren, sollten nun Regeln haben, die der Sicherung ihrer Bedürfnisse dienen, z. B. »Ich habe jederzeit Zugang zum Essen«, »Ich habe jederzeit Recht auf eine Erklärung« (BAG Traumapädagogik 2011, S. 6). Regeln müssen nachvollziehbar sein und mit den Mädchen* und Jungen* erarbeitet werden. Sie dienen dann der Selbstbemächtigung, wenn sie wenige sind und die gemeinsame Verantwortung für das Zusammenleben im Sinne einer demokratischen Lebensform deutlich wird. Diese Handlungsweise respektiert die Würde der Kinder und Jugendlichen als Subjekte und ihre Expert*innenschaft für herausfordernde Lebensumstände.

Der Heimrat Räte sind eine Form der direkten Demokratie, die insbesondere im 20. Jahrhundert in revolutionären Situationen für kurze Zeit praktiziert wurde. Die Betriebsräte sind eine Folge dieser gesellschaftlichen Auseinandersetzung. Die Idee der Räte entspringt einem Verständnis von Politik, in dem die Menschen über das, was sie betrifft, gemeinsam entscheiden. Ob pädagogische Institutionen das können? Die Menschen im Antonia Werr Zentrum (AWZ) jedenfalls haben einen beeindruckenden Heimrat: »Der Lui-Rat (Anm. der Verf.: Lui-Rat, weil die Einrichtung in St. Ludwig ist) ist ein Gremium aus Mädchen, jungen Frauen, pädagogischen Fachkräften und der Leiterin des AWZ. Partizipation ist ein zentraler und für alle Betreuten und Mitarbeiterinnen wichtiger Baustein unseres Konzeptes. Der Rat beschäftigt sich mit den Anliegen und Wünschen der einzelnen Gruppenmitglieder und ist beteiligt an der Konzeptentwicklung und Ausgestaltung unserer Hilfen. Jede Gruppe hat eine Vertreter*in gewählt, welche sich einbringt und einen direkten Einfluss auf Entscheidungsprozesse hat« (Sauerer/Expertinnen 2018, S. 100). Die Rätinnen arbeiten an Konzepten mit, wie z. B. zum Umgang mit selbstverletzendem Verhalten oder dem Leitbild. Sie haben eine Satzung und Leitlinien

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