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Kapitel 1: Grundlagen & Datenschutz
1. Einleitende Worte
Im vorliegenden Dokument werden einige Grundlagen und Richtlinien für das Erstellen von schriftlichen Facharbeiten beschrieben.
Die Richtlinien für schriftliche Arbeiten verstehen sich als Ergänzung zu folgenden Dokumenten:
- Ausführungsbestimmungen der Promotionsrelevanten Kompetenznachweise / des abschliessenden Qualifikationsverfahrens
- Wegleitung der Promotionsrelevanten Kompetenznachweise / des abschliessenden Qualifikationsverfahrens
Die Richtlinien für schriftliche Facharbeiten werden im Rahmen des Unterrichts eingeführt. Diese dienen den Studierenden, Dozierenden / Beauftragten / begleitenden Fachpersonen / beurteilenden Fachpersonen / … als gemeinsamer Bezugspunkt.
Generell gilt: Es werden entlang der Ausbildung eine zunehmende Komplexität und Mehrperspektivität sowie eine zunehmende Differenzierung in der fachlich-theoretischen Auseinandersetzung, im Theorie-Praxis-Transfer und in der Erörterung sowie der fachlichen Reflexion verlangt.
2. Datenschutz / Persönlichkeitsschutz
Fachpersonen der Sozial- und Kindheitspädagogik haben in der Praxis Zugang zu vielen vertraulichen Informationen. Sie stehen deshalb unter der beruflichen Schweigepflicht.
Agogis legt in allen schriftlichen Facharbeiten einen grossen Wert auf den Theorie-Praxis-Transfer (Beobachtungen, Fallbeispiele, Projekte). Durch diese Anforderungen handeln die schriftlichen Facharbeiten immer auch von Klienten / Klientinnen, evtl. auch von deren Angehörigen und / oder von Teammitgliedern, und es kommt stets auch der organisationale Kontext ins Spiel.
Der sorgfältigen Umsetzung des Datenschutzes / Persönlichkeitsschutzes, der Anonymisierung, gilt deshalb ein ganz besonderes Augenmerk. Unter Anonymisierung wird der Vorgang verstanden, personenbezogene Daten so zu verändern, dass diese Daten der Person nicht mehr zugeordnet werden können.
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Agogis in Kapitel 7 wird namentlich erwähnt: «Agogis legt grossen Wert auf Sorgfalt im Umgang mit Informationen, welche Organisationen, Personen (insbesondere Klientinnen / Klienten) betreffen.
- Persönliche Informationen und Personendaten dürfen ausserhalb des Studiums nicht verwendet oder weitergegeben werden.
- Wenn in Facharbeiten Informationen von / über Klienten / Klientinnen verwendet werden, so müssen diese Personen und die Organisationen durchgängig anonymisiert werden.
- Es ist eine Einwilligung bezüglich der Verwendung von Personendaten einzuholen.
- Eine Organisation darf nur mit Einwilligung der Organisationsleitung genannt werden.
- In Facharbeiten, die Informationen über Klienten / Klientinnen enthalten, muss die Organisation durchgehend anonymisiert werden. Sie darf auch dann nicht namentlich genannt werden, wenn die Einwilligung der Organisationsleitung dazu vorliegen sollte. Die Verletzung der beruflichen Schweigepflicht wird sanktioniert.»
Daraus abgeleitet gilt:
- Jede schriftliche Facharbeit enthält in der Einleitung zwingend einen Hinweis darauf, wie die oben erwähnten Vorgaben konkret umgesetzt worden sind.
- Die verfassende Person bezeugt den sorgfältigen und pflichtbewussten Umgang mit den Vorgaben am Schluss der Facharbeit in einer Deklaration (Agogis-Formular).
- Wenn in einer schriftlichen Facharbeit die gewählte Form der Anonymisierung verletzt wird, führt das zwingend zu einer Auflage.
2.1 Fachliche Darstellung der Organisation
Erfahrungsgemäss ist es nicht nötig, dass Lesende den Namen der Organisation kennen. Wichtig und informativ sind hingegen Angaben bezüglich der Art der Organisation und der Klientel und Angaben, welche für das Thema der Facharbeit relevant sind wie z.B.:
Allgemeine Angaben zur Organisation
- Grösse der Organisation: grosse / kleine Organisation / …
- Art des Angebotes: stationäres / teilstationäres / ambulantes / … aufsuchendes / familienergänzendes / … Angebot
- Auftragsklärung
- Relevante Organisationelle / organisationale handlungsleitende Konzepte
- Infrastruktur: älteres / modernes Gebäude mit einfacher / grosszügiger Infrastruktur, …
- Lage: zentral / dezentral gelegen – in Grossstadt / Agglomeration / Dorf … abgelegen auf dem Lande
Allgemeine Angaben zur Klientel / Zielgruppe
- Lebensphase / Lebensalter: Kleinkinder / Kinder / Jugendliche / Erwachsene / …
- Soziale Problemlage: kognitive / psychische Beeinträchtigung / Verhaltensauffälligkeit / Sucht / Delinquenz / …
- Lebensbereich(e): Wohnbereich / Facharbeitsbereich / Freizeitbereich / Bildungsbereich …
- Zusammensetzung der Klientel: z.B. homogen – heterogen bezüglich der oben erwähnten Kriterien.
Teamzusammensetzung, Facharbeitsabläufe, etc.
2.2 Organisation wird anonymisiert
Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes muss die Organisation anonymisiert werden, wenn es in der Facharbeit um einzelne Klienten / Klientinnen / einzelne Personen der Klientel geht.
In der Einleitung der schriftlichen Facharbeit muss (allenfalls in einem entsprechenden Unterkapitel) der Umgang mit dem Datenschutz / Persönlichkeitsschutz ganz konkret beschrieben werden. Es kann sinngemäss folgender Text stehen:
„Die Organisation, in welcher ich tätig bin, ist anonymisiert. Ich nenne die Organisation im Rahmen dieser Facharbeit mit dem Phantasienamen (–XY–). Ich habe bei der Organisationsleitung die Erlaubnis eingeholt für die Benutzung aller internen Dokumente, auf welche ich mich in dieser Facharbeit beziehe. Wenn ich mich auf organisationsinterne Dokumente beziehe, so steht jeweils ein entsprechender Hinweis“ *
* z.B. «es handelt sich um ein Dokument der Organisation, die aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes anonym bleibt»
Die Anonymisierung der Organisation muss in der Folge durchgehend gewährleistet sein. Dazu gehört nicht nur das konsequente, ausnahmslose Verwenden des in der Einleitung benannten Phantasienamens (–XY–). Der sorgfältige Umgang mit Fotos und mit Daten / Fakten, die eine Identifizierung ermöglichen, gehört genauso zur Anonymisierung. Daher gilt:
- Es dürfen keine identifizierbaren Fotos verwendet werden (z.B. keine identifizierbaren Ansichten des Organisationsgebäudes und/oder von Personen); es sollten des Weiteren keine spezifischen Fakten zur Organisation genannt werden (also kein genaues Gründungsdatum wie z.B. 1893; in einem solchen Fall würde in der Regel eine Angabe wie z.B. ‚Ende 19. Jh.’ genügen – sofern die Gründungszeit überhaupt für das Thema relevant ist).
Kurzum: Die Facharbeit enthält keine Bilder und keine Hinweise, welche eine mühelose und schnelle Identifizierung der Organisation und / oder von Personen ermöglichen.
- Organisationsinterne Dokumente dürfen nicht wörtlich zitiert werden, da bei Zitaten mittels Internets in vielen Fällen eindeutig und ohne grossen Aufwand das Originaldokument (z.B. das Leitbild einer Organisation) gefunden werden kann. Textstellen dürfen also nur sinngemäss, in eigenen Worten zusammengefasst oder stark gekürzt wiedergegeben werden.
- Es dürfen keine Namen von Mitarbeitenden genannt werden (selbst wenn diese damit einverstanden wären oder selbst gerne genannt werden möchten), weil unter anderem der Persönlichkeitsschutz auch für Mitarbeitende gilt und weil durch deren Nennung die Organisation leichter identifiziert werden kann. Jede Nennung von Namen gefährdet die Anonymisierung.
Zur Sicherheit kann im Rahmen der Schlussredaktion über die Suchfunktion überprüft und abgesichert werden, dass im Dokument ein bestimmter Begriff / Name nicht vorkommt.
2.3 Organisation wird nicht anonymisiert
Wenn es in der Facharbeit nicht um einzelne Klienten / Klientinnen geht, sondern z.B. allgemein um Aspekte einer bestimmten Klientel und/oder um Konzepte und/oder um Strukturen, so kann die Organisation genannt werden. Die Nennung muss aber begründet werden.
In der Einleitung der schriftlichen Facharbeit kann in diesem Fall (allenfalls in einem entsprechenden Unterkapitel) sinngemäss folgender Text stehen:
«In Absprache mit der Organisationsleitung und mit deren Einverständnis habe ich mich entschieden, die Organisation nicht zu anonymisieren, weil …… (Gründe, die für das Nennen der Organisation sprechen). Organisationsinterne Dokumente, auf welche ich mich im Rahmen dieser Facharbeit beziehe, werden mit dem Einverständnis der Organisationsleitung benutzt. Sie werden mit einer Quellenangabe versehen und im Quellenverzeichnis korrekt aufgeführt.»
Es gilt bei dieser Variante, sollte sie überhaupt gewählt werden, eine erhöhte Aufmerksamkeit und Sorgfalt bez. Datenschutz / Persönlichkeitsschutz.
2.4 Darstellung von Personen (Persönlichkeitsschutz)
Personen müssen anonymisiert werden. Jede schriftliche Facharbeit enthält deshalb in der Einleitung zwingend auch einen Hinweis darauf, wie die Anonymisierung konkret umgesetzt wird.
Im entsprechenden Unterkapitel der Einleitung muss sinngemäss eine der folgenden Textvarianten stehen:
a) «Ich verwende den erfundenen Vornamen – z.B. Jean/Jeanne – für den Knaben / das Mädchen, den / das ich in der Facharbeit erwähne.» b) «Ich verwende die erfundenen Initialen ‚Herr Z.’ bzw. ‚P. Z.’ für den Klienten und ‚Frau K.’ bzw. ‚A. K.’ für die Klientin, den / die ich im Fallbeispiel porträtiere.»
Die Anonymität der dargestellten Personen muss gewährleistet sein. Dazu gehört nicht nur das konsequente Verwenden des in der Einleitung genannten Phantasienamens bzw. der dort genannten Initialen, sondern auch der sorgfältige Umgang mit Fotos und Personendaten.
- Fotos: Es dürfen keine Fotos verwendet werden, welche die Anonymität der Person aufheben. Personen dürfen nicht erkennbar sein. Es dürfen auf dem Bild auch keine erkennbaren Details abgebildet sein, welche die Anonymität der Organisation aufheben könnten. Wenn die Organisation nicht anonymisiert wird (vgl. Kapitel 2.3), dann gilt beim Verwenden von Personenfotos dieselbe Sorgfaltspflicht.
- Vorsichtiger Umgang mit dem Nennen von Personendaten:
Im Rahmen der schriftlichen Facharbeiten müssen spezifische Hinweise, welche zur Identifizierung der Person beitragen könnten, vermieden werden, d.h. es sollten keine «unnötigen» Details erwähnt werden, also keine Angaben, welche nichts zum Verständnis bzw. zur Nachvollziehbarkeit des Praxisbezuges beitragen wie z.B.:
- kein exaktes Geburtsdatum (Jahrgang oder sogar ungefähres Alter genügt)
- keine spezifischen biographischen Daten wie etwa die namentliche Nennung von Praxisorganisationen, in welchen die Person XY schon gewesen ist oder die Nennung von Ortschaften, wo sie schon gewohnt hat (es genügt z.B., wenn man erwähnt, dass XY vor dem Eintritt in die aktuelle Praxisorganisation schon in 12 anderen Praxisorganisationen war mit durchschnittlich 7 Monaten Aufenthalt oder dass er/sie im Schulalter 5-mal den Wohnort gewechselt hat).
Zur Sicherheit kann am Schluss über die Suchfunktion überprüft werden, ob im Dokument die richtigen Namen der Personen nicht vorkommen.
3. Inklusive / diversitätsgerechte Sprache
Im Hinblick auf die Sprache bedeutet Diversität, dass sprachliche Diskriminierungen abgebaut werden und alle Menschen unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Hautfarbe, Beeinträchtigung, sexueller Orientierung etc. miteinbezogen werden.
Der Text muss in einer diversitätsgerechten, diskriminierungsfreien Sprache verfasst werden. In Bezug auf die Dimension “Geschlecht” / ”Gender” heisst das, dass sprachlich der Geschlechtervielfalt Rechnung getragen wird und immer Personen aller Geschlechter sprachlich gleichberechtigt behandelt und angesprochen werden – es sei denn, eine Textstelle bezieht sich explizit nur auf ein Geschlecht (z.B. Gruppe, bei welcher es sich ausschliesslich um Frauen – oder ausschliesslich um Männer – handelt).
Bezieht sich eine Aussage auf Personen verschiedener Geschlechter oder ist von Personen die von ihnen erwünschte geschlechtsbezogene Bezeichnung nicht bekannt, werden entweder geschlechtsneutrale, geschlechtsabstrahierende Personenbezeichnungen oder typografische Zeichen verwendet.
Dementsprechend wird an Stelle der Person die Funktion bezeichnet wie z.B. die Teamleitung. Ebenso sind geschlechtsneutrale / geschlechtsabstrakte Formulierungen empfohlen wie z.B. Studierende, Mitarbeitende, Klientel. Als typografisches Zeichen wird der Genderdoppelpunkt (z.B. "Mitarbeiter:innen") verwendet.
4. Deklaration bezüglich Urheberschaft / Datenschutz / Persönlichkeitsschutz / Umfang
Für jede Facharbeit muss das vollständig ausgefüllte offizielle Agogis-Formular vorliegen, in welchem die verfassende Person Aussagen zur Urheberschaft, zur Beachtung der Sorgfaltspflicht bezüglich Datenschutz / Persönlichkeitsschutz (Personendaten), zum Umfang der Facharbeit unterschreibt.
Die Deklaration wird als letzte Seite in die Facharbeit bzw. ins elektronische Dokument integriert.