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Kooperative Prozessgestaltung im Eingliederungsmanagement
Einleitung
Dieser Abschnitt konkretisiert das generalistische Konzept der Kooperativen Prozessgestaltung (KPG) für das spezifische Handlungsfeld des Eingliederungsmanagements. Es geht um die Unterstützung bei der Integration oder Reintegration in Erwerbsarbeit unter erschwerten Bedingungen. Das Konzept bietet einen Orientierungsrahmen, um professionelles Handeln in diesem komplexen Feld zu strukturieren (Hochuli Freund/Stotz 2017, P128).
1. Rahmenbedingungen professionellen Handelns
Das Handeln im Eingliederungsmanagement wird durch drei wesentliche Strukturmerkmale geprägt, die im KPG-Konzept durchgehend berücksichtigt werden.
Spannungsfeld zwischen Hilfe und Kontrolle
Soziale Arbeit im Eingliederungsmanagement bewegt sich in einer doppelten Loyalitätsverpflichtung. Einerseits besteht der Auftrag zur anwaltschaftlichen Hilfe für die Klientinnen (Bedürfnisse, Wünsche, soziale Integration). Andererseits handeln Fachkräfte im Auftrag der Gesellschaft und der Sozialversicherungssysteme, was einen Kontrollauftrag impliziert (Prüfung von Leistungsansprüchen, Einhaltung von Vorgaben). Professionalität zeigt sich im situationsbezogenen Ausbalancieren dieses Widerspruchs (Hochuli Freund/Stotz 2017, P129).
Strukturelles Technologiedefizit
Soziale Probleme und Integrationsprozesse lassen sich nicht technologisch steuern. Es gibt keine linearen Ursache-Wirkungs-Zusammenhänge (Technologiedefizit nach Luhmann/Schorr), da Menschen und soziale Situationen nicht planmässig wie Materie verändert werden können. Standardisierbar sind daher nur die Prozessabläufe (das Vorgehen), nicht aber das Ergebnis der Intervention. KPG bietet diese notwendige Prozessstruktur (Hochuli Freund/Stotz 2017, P131).
Koproduktion
Soziale Dienstleistungen entstehen nach dem Uno-actu-Prinzip: Produktion und Konsum fallen zeitlich zusammen. Die Klientin ist unverzichtbare "Ko-Produzentin". Ohne ihr Zutun kommt die Dienstleistung nicht zustande. Dies erfordert die bewusste Gestaltung der Zusammenarbeit (Kooperation) als dialogischen Aushandlungsprozess, auch und gerade in Zwangskontexten, wo die Motivation extrinsisch durch drohenden Leistungsentzug bestimmt sein kann (Hochuli Freund/Stotz 2017, P132).
2. Professionsethische Ausrichtung
Soziale Arbeit versteht sich als Menschenrechtsprofession. Im Eingliederungsmanagement bedeutet dies, das Recht auf Arbeit (Art. 23 Menschenrechtskonvention) zu fördern, aber auch auf gerechte Arbeitsbedingungen zu achten. Zentralwerte sind:
- Selbstbestimmung: Auch in Situationen finanzieller Abhängigkeit muss die Autonomie der Lebenspraxis so weit wie möglich unterstützt werden.
- Soziale Integration: Erwerbsarbeit ist in westlichen Gesellschaften ein Hauptweg zur gesellschaftlichen Teilhabe.
- Gutes Leben: Die Unterstützung soll sich an den individuellen Vorstellungen eines gelingenden Lebens orientieren (Hochuli Freund/Stotz 2017, P135).
3. Strukturierung des Unterstützungsprozesses
Das KPG-Modell strukturiert den Fallverlauf in sieben Schritte und zwei übergreifende Kooperationsebenen.
3.1 Situationserfassung
Ziel ist es, ein Bild der Fallsituation und der Anliegen zu erhalten.
- Auftragsklärung: Unterscheidung zwischen Organisationsauftrag, klientenbezogenem Auftrag und behördlichen Vorgaben.
- Haltung: Offenheit und Nichtwissen ("So viel wie möglich sehen – so wenig wie möglich verstehen", Meinhold). Unterscheidung von Information und Bewertung.
- Fokus: Eingrenzung des Realitätsausschnitts (z.B. auf Erwerbsarbeit), aber mit ganzheitlichem Hintergrundwissen. Unterscheidung zwischen Person (Kompetenzen, Gesundheit) und Situation (Arbeitsmarkt, Anforderungen).
- Methoden: Erkundungsgespräche, Beobachtung (z.B. am Arbeitsplatz), Aktenstudium (Hochuli Freund/Stotz 2017, P137).
3.2 Analyse
Ziel ist die Erfassung der Fallthematik ("Worum geht es genau?"). Die Komplexität wird durch Datenerhebung zunächst erhöht und dann strukturiert reduziert.
- Methoden: Notationssysteme (Genogramme), Reflexion des eigenen Erlebens, Perspektivenanalyse, Klassifikationssysteme (z.B. AVEM, Inklusionschart) und systemische Analysen.
- Inhalte: Einschätzungen zu Person (Leistungsvermögen, Motivation) und Arbeitssituation (Anforderungen, Klima).
- Vorgehen: Einbezug der Sichtweisen aller Beteiligten (Klient, Vorgesetzte, Fachkraft). Aus der Analyse folgt entweder direkter Handlungsbedarf (-> Ziele) oder Verstehensbedarf (-> Diagnose) (Hochuli Freund/Stotz 2017, P140).
3.3 Diagnose
Ziel ist das Generieren von Hypothesen und Erklärungen ("Warum ist es so?").
- Soziale Diagnose: Abgrenzung zur medizinischen Diagnose. Es geht um das Verstehen der subjektiven Sichtweise und Eigenlogik des Falls.
- Typen:
- Rekonstruktives Fallverstehen: Wissenschaftliche Methoden (z.B. objektive Hermeneutik) für komplexe Fälle.
- Theoriegeleitetes Fallverstehen: Nutzung von Wissensbeständen (z.B. Theorien zu Prekarisierung, Bewältigung), um den Fall zu beleuchten und Hypothesen zu bilden.
- Funktion: "Erst verstehen, dann handeln". Diagnosen sind vorläufige Hypothesen, die mit dem Klienten validiert werden sollten (Hochuli Freund/Stotz 2017, P144).
3.4 Ziele
Ziel ist die Bestimmung der Richtung des Prozesses.
- Bildungsziele: Vom Klienten selbst angestrebte Veränderungen (positiv formuliert, motivierend).
- Unterstützungsziele: Ziele der Fachkraft, wenn (noch) keine gemeinsamen Bildungsziele möglich sind (z.B. Motivation wecken).
- SMART: Die Operationalisierung (spezifisch, messbar etc.) erfolgt erst später bei der Interventionsplanung. Zu frühe SMART-Ziele ohne übergeordnetes Motivationsziel wirken oft als reine Verordnung (Hochuli Freund/Stotz 2017, P147).
3.5 Intervention
Unterteilt in Planung und Durchführung.
- Planung:
- Suche: Kreative Sammlung von Möglichkeiten (Ressourcenorientierung, Empowerment).
- Bewertung: Aufwand, Hindernisse, Nebenfolgen abschätzen (Best-/Worst-Case).
- Entscheidung & Konkretisierung: Wer macht was bis wann? Hier kommen SMART-Feinziele zum Einsatz.
- Durchführung: Vernetzung, Informationsfluss, Dokumentation. "Rollende Planung" erlaubt Anpassungen.
- Rollenwechsel: Oft anfangs aktive Rolle der Fachkraft, später Rückzug zur Förderung der Eigenständigkeit (Hochuli Freund/Stotz 2017, P148).
3.6 Evaluation
Ziel ist Bewertung, Bilanzierung und Lernen.
- Funktion: Künstliche Pause zur Distanznahme. Institutionalisiertes Lernen für den Fall und die Organisation.
- Kriterien: Z.B. Qualität der Kooperation, Zielerreichung.
- Ebenen: Gemeinsam mit Klient (angstfreies Klima nötig) und im Fachteam (Psychohygiene, Burnout-Prophylaxe) (Hochuli Freund/Stotz 2017, P150).
4. Professionelle Grundhaltung
Die Anwendung von KPG erfordert eine spezifische Haltung:
- Ambivalenztoleranz: Aushalten des Spannungsfeldes Hilfe/Kontrolle.
- Ethik: Orientierung an Menschenwürde und Selbstbestimmung.
- Bescheidenheit: Wissen um die Begrenztheit der eigenen Machbarkeit (keine Herstellungslogik).
- Kooperation: Aktives Suchen der Zusammenarbeit, auch bei Widerstand.
- Verstehensorientierung: "Erfassen ohne zu bewerten" und "Erst Verstehen, dann Handeln".
- Flexibilität: Strukturiertes Vorgehen bei gleichzeitiger fallbezogener Anpassung der Methoden (Hochuli Freund/Stotz 2017, P152).
Quellennachweis
Die in diesem Artikel verwendeten Buchzitate wurden verifiziert und dokumentiert. Für detaillierte Quellenangaben mit exakten Textstellen siehe: Evidenzdatei Eingliederungsmanagement
Siehe auch: Buchzusammenfassung