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6.2 Jugendhilfe, Hilfen zur Erziehung
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Tab. 6.1: Übersicht über die Hilfen zur Erziehung nach dem KJHG (SGB VIII), §§ 28 ff –
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Fortsetzung
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KJHG Bezeich§
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nung
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Ausgestaltungsformen
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Zielgruppe
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Intensität/
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Frequenz
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Dauer
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35a
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Hilfe nur nach fachlicher
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Begutachtung; Hilfen
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sehr unterschiedlich: von
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LRS-Förderung bis Vollzeitbetreuung in therapeut. Wohngemeinschaft; oft: PsychiatrieNachsorge
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Ki/Ju 0 bis
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21 Jahre;
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i. d. R. ab
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6 Jahre
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Sehr unterschiedlich
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Sehr unterschiedlich
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Hilfen für
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Kinder/Jugendliche
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mit (drohenden) seelischen Behinderungen
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Eine wichtige Bedeutung im Rahmen einer qualifizierten Hilfeplanung hat das
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Prinzip der Zielorientierung. Um das (sozial‐)pädagogische Handeln partizipativ und
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transparent steuern zu können, ist es wichtig, möglichst klare, operationalisierbare,
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d. h. überprüfbare Ziele festzulegen. Dies bedeutet:
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• Die Beschreibung von Grob- und Feinzielen, die auf einer Handlungsebene
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umzusetzen sind (»Förderung sozialer Kompetenz« als Zielbeschreibung ist zum
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einen diffus, zum anderen auch für viele Klienten schwer verständlich. Auf einer
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Ebene der Feinziele müssen hier konkrete Handlungsschritte beschrieben werden).
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• Die Verantwortlichkeiten für die einzelnen Schritte der Zielerreichung sollten
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präzise festgelegt werden.
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• Genauso wichtig ist es, Zeiträume zu beschreiben, in denen die Ziele erreicht
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werden.
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Der Verlauf des Hilfeprozesses sollte relativ präzise dokumentiert und auch kleinschrittig mit den Betroffenen reflektiert werden. Hier können systematisierte Prozessverlaufsdokumentationen (vgl. Engel 2006) eine wichtige Unterstützung bieten.
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Im Kinder- und Jugendhilfegesetz sind in den §§ 28 bis 35a unterschiedliche
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Hilfeformen beschrieben (c Tab. 6.1).
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§ 28 Erziehungsberatung
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Das Angebot der Erziehungsberatung richtet sich an Bezugspersonen und Kinder
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bzw. Jugendliche; das Besondere an dieser Hilfeform ist, dass bei ihr als einziger
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keine Hilfeplanung erfolgen muss (zur Erziehungsberatung vgl. Veröffentlichung
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der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung: www.bke.de; Vossler 2003).
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§ 29 Soziale Gruppenarbeit
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Die Soziale Gruppenarbeit richtet sich in der Regel an Kinder und Jugendliche ab
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zwölf Jahren. Diese Kinder werden ein- bis zweimal pro Woche im Rahmen einer
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Gruppe pädagogisch betreut. Ziele sind vor allen Dingen eine Verbesserung sozialer
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Kompetenzen. Dieses Angebot ist längerfristig ausgelegt.
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