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7.1.3.2.3 Der weitere Verlauf
Da ich bei dem Hausbesuch niemanden antreffe, ziehe ich
unverrichteter Dinge wieder ab. Einige Tage später ruft mich der
Ehemann an und meint, dass es so nicht weitergehen könne. Seine
Frau müsse weg. Sie mache nur Unsinn, schreie herum, fahre immer
schwarz, sodass er die Strafen bezahlen müsse, koste nur Geld und
könne nicht arbeiten. Die Situation drohe zu eskalieren. Bei einem
zweiten Hausbesuch treffe ich nur den erwachsenen Stiefsohn von
Frau C. an, der ebenfalls vermittelt, dass die Mutter nicht
auszuhalten sei. Er fordert, sie solle doch woanders untergebracht
werden.
Frau C. ist inzwischen aus eigener Initiative im Frauenhaus, das
Hilfe suchend bei uns anruft, da sie sich dort sehr störend verhält,
sich mit den Mitarbeiterinnen und anderen Bewohnerinnen lautstark
anlegt und sich an keine Regeln hält. Beim gemeinsamen Gespräch
mit der Mitarbeiterin im Frauenhaus äußert Frau C., dass sie zur
Ruhe kommen wolle. Auf die Frage, was sie dazu brauche und wo
sie dies am besten könne, lässt sie sich nicht ein. Sie wolle im
Frauenhaus bleiben. Wir vereinbaren, dass Frau C. im Frauenhaus
bleiben kann, solange sie sich für alle tragbar verhält. Dies setze
voraus, dass sie andere Personen nicht anschreit oder bedroht,
ansonsten werde die Polizei benachrichtigt. Einen gemeinsamen
Besuch beim Arzt mit dem Ziel, mittels Einnahme von Medikamenten
sich eher so verhalten zu können, dass sie im Frauenhaus bleiben
kann, lehnt sie ab.
In der folgenden Nacht wird Frau C. in die psychiatrische Klinik
eingewiesen. Zwischen ihr und einer andere Bewohnerin hatte es
eine tätliche Auseinandersetzung gegeben.
Im Laufe der Behandlung wird deutlich, dass die Lebenssituation
von Frau C. äußerst schwierig ist und die Psychose für sie die
Möglichkeit beinhaltet, einen „Ausbruchsversuch“ hinsichtlich der für
sie unerträglich gewordenen Situation zu unternehmen. Frau C. wird
von ihrem Mann und dessen inzwischen erwachsenen Söhnen als
Stör- und Kostenfaktor angesehen. Sie solle im Krankenhaus bleiben