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6.6.4 Methoden der Qualitätssicherung
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Supervision, Intervision und Selbstevaluation dienen der Qualitätssicherung
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Sozialer Arbeit. Die Supervision wurde unter 5.5.6.1 thematisiert. Ihre
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Methoden sind die gleichen, wie sie in der Therapie genutzt werden (siehe
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Ritscher 1998).
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6.6.4.1Intervision
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Die Intervision bzw. Supervision ohne externe Supervisorin lässt sich im
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Rahmen eines Vierstufenmodells durchführen (vgl. von Schlippe u.
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Schweitzer 1996, S. 226 f.):
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Die kollegiale Gruppe wählt eine Moderatorin aus ihrer Mitte, oder die
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einen „Fall“ vorstellende Kollegin bittet eine andere, die Moderation
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zu übernehmen.
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Eine Kollegin stellt einen Fall vor.
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Die bislang zuhörenden Kolleginnen und Kollegen sprechen über
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diesen
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Fall,
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bilden
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Hypothesen
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und
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überlegen
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sich
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Interventionsmöglichkeiten; die den Fall vorstellende Kollegin hört
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nur zu und beteiligt sich nicht aktiv an diesem Gespräch.
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Anschließend gibt sie einen Kommentar zu den Kommentaren ihrer
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Kolleginnen; die Fragestellung lautet dabei: „Welche Anregungen der
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Kolleginnen nehme ich auf, welche neuen Ideen habe ich
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bekommen?“
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Die gewählte Moderatorin hat die Gesprächsführung und achtet auf die
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Einhaltung von Tagesordnung und Zeitvorgaben. Die Struktur des aktiven
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Zuhörens statt einer gemeinsamen Diskussion verringert die Gefahr von
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Konkurrenzkämpfen. Die den Fall vorstellende Kollegin muss sich nicht für
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ihre Hypothesen und Interventionen rechtfertigen und kann aus allen
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Vorschlägen die für sie stimmigen auswählen. Dadurch behält sie die
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Verantwortung für ihre Arbeit mit den betreffenden Auftraggeberinnen und
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kann sich ihren ganz persönlichen Arbeitsstil erhalten.
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