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6.2.6 Auftrags- und Lösungsorientierung
Die Auftragorientierung der Sozialen Arbeit und die sich daraus
möglicherweise ergebenden Dilemmata wurden unter 5.4.2
ausführlich
dargestellt.
Als
Handlungsrichtlinie
erfordert
Auftragsorientierung von der Sozialarbeiterin die Klärung, ob ihr
Gegenüber sich als Adressatin oder Auftraggeberin der Sozialen
Arbeit definiert, ob diese Definition erhalten bleiben soll oder nicht
und inwieweit Aufträge, auf die man sich in einer anderen Phase des
Hilfeprozesses geeinigt hatte, noch gültig sein sollen. Eventuell
müssen sie durch neue ersetzt oder differenziert werden. Die
Beendigung des Hilfeprozesses wäre in diesem Sinne ein letzter
Auftrag, der nach erfolgreicher oder erfolgloser Zusammenarbeit in
das Zentrum des bisherigen Unterstützungssystems tritt und die
Beteiligten motivieren kann, ein Abschlussritual zu finden und zu
zelebrieren.
Die Lösungsorientierung ist eng mit der Auftragsorientierung
verbunden. Üblicherweise wird die Soziale Arbeit mit dem Auftrag
begonnen, eine Problemlösung herbeizuführen. Möglicherweise wird
aber das dogmatische Festhalten an einem klar definierten
Problemlösungsauftrag in bestimmten Kontexten selbst ein Problem.
Zum Beispiel dann, wenn die Probleme fremddefiniert sind und die
Adressatinnen der Sozialen Arbeit diese Zuschreibungen nur aus
Angst oder wegen des sozialen Konformitätsdrucks übernehmen. Im
Kontext der von Lüssi beschriebenen Handlungsform „Begleitung“
(vgl. 6.3) ist möglicherweise gar kein fest umrissenes Problem zu
lösen, sondern der Lebensweg auf den bisherigen Bahnen und mit
den bisherigen Möglichkeiten zu begleiten. Hier auf eine
Problemlösung und einen entsprechenden Auftrag zu drängen wäre
kontraindiziert und würde einem wichtigen Aspekt der Sozialen Arbeit
widersprechen sich an dem Bedarf ihrer Adressatinnen zu
orientieren.
Im Bundestagswahlkampf 1998 gab es den Ausspruch des SPDKandidaten für das Amt des Wirtschaftsministers: „Ich kenne keine
Probleme, sondern nur Problemlösungen.“ Hier zeigt sich die Gefahr