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5.5.6.1Supervision
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Als eigenständiger Handlungsbereich der Sozialen Arbeit enthält
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Supervision zwei Ebenen:
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Sozialarbeiterinnen treffen sich zur gemeinsamen Supervision
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hinsichtlich problematischer Situationen bei der Arbeit mit ihren
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Auftraggeberinnen, mit dem eigenen Team oder innerhalb ihres
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Anstellungsträgers.
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Sozialarbeiterinnen übernehmen die Rolle der Supervisorin für
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Kolleginnen im Feld der Sozialen Arbeit.
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Die eigene Arbeit mithilfe einer außen stehenden Fachkollegin zu
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reflektieren und die Systemdynamik des Teams bezüglich der
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Bremsen für eine konstruktive, verantwortungsvolle, methodisch
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abgesicherte und zugleich intuitive Praxis zu beleuchten ist
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inzwischen professioneller Standard in allen Bereichen der Sozialen
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Arbeit.
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Die Supervisorin dient als Mediatorin im System. Sie ist eine mit
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den Arbeitsfeldern vertraute Kollegin, die in diesem Kontext weder
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eine Mitarbeiterinnen- noch eine Vorgesetztenfunktion innehat.
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Sie ist außerhalb des Unterstützungssystems angesiedelt. Ihre
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hilfreiche Funktion erhält sie analog zur Funktion der
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Beraterin/Therapeutin/Sozialarbeiterin durch die Position des neu
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hinzukommenden „dialektischen Dritten“. Durch sie wird ein neues
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System – das Supervisionssystem – geschaffen, in dem die
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Widersprüche und Ambivalenzen, blinden Flecke und starren
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Überfokussierungen,
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Harmonien
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und
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Dissonanzen,
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kurz:
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Beziehungsmuster und Dynamik des Unterstützungssystems
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verdeutlicht, verdichtet, verflüssigt und eventuell in eine neue Gestalt
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transformiert werden können.
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Die Außenposition verhilft der Supervisorin zu einer immer wieder
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neu zu balancierenden Distanz gegenüber den anderen Mitgliedern
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des Supervisionssystems. Dadurch kann sie deren Wahrnehmungen
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und Beschreibungen noch einige Facetten hinzufügen.38
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