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dass die Motivation auch erst im Hilfeprozess selbst entstehen kann.
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Hilfreich für eine solche Entwicklung sind Interventionen, die den
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familiären Alltag strukturieren, Reflexion mit Handlung kombinieren
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und die Orientierung an einer konkreten Problembearbeitung (ebd.)
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anbieten. Conen betont, dass dieser Reflexion und Alltagshandeln
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verknüpfende Ansatz eine wertschätzende, auf die Familie zugehende
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und sie gleichzeitig herausfordernde Haltung der Professionellen
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voraussetzt.
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Zunehmend muss sich die Soziale Arbeit auch dem Phänomen von
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Gewalt, Missbrauch und Misshandlung in „ganz normalen Familien“
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stellen. Da wir sensibler für diese Vorkommnisse geworden sind,
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bemerken wir sie auch öfter und früher als zu einer Zeit, in der diese
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Themen als Probleme der so genannten Unterschicht- und
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Multiproblemfamilien galten. Gerade in diesen Fällen zeigt sich, dass
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weder eine Fokussierung auf das Opfer noch die auf den familiären
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Kontext der Weisheit letzter Schluss ist. Die Familienorientierung als
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Perspektive der Sozialarbeiterin ist unabdingbar, aber sie muss nicht
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in jedem Fall und sofort zu einer Einbeziehung der Familie in das
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Setting führen. Oft benötigt das Opfer vor dem konkreten Einbezug
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der Familie erst einen langsam aufgebauten, behutsamen und
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vertrauensvollen Kontakt mit einer Helferin (Wegner 1997). Das
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Familiensetting erfordert auch ein Schuldeingeständnis des Täters/der
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Täterin (Trepper u. Barrett 1991). Liegt dieses bei Beginn der
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professionellen Arbeit nicht vor, muss es zumindest eine gerichtliche
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Benennung und Schuldzuerkennung geben. Dann – so die Strategie
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von Madanes – kann die Therapeutin auf eine offizielle und
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ernsthafte Entschuldigung des Täters/der Täterin beim Opfer
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hinarbeiten. Gibt sich der Täter/die Täterin diesbezüglich wenig
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zugänglich, scheut sie sich nicht, diese mit dem Verweis auf
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richterliche Sanktionen zu erzwingen (Madanes 1991, 1997). In
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diesem Fall zeigt sich, dass gerichtliche Therapieauflagen durchaus
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von Nutzen sein können: Eine Blockade der Therapie kann die
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Widerrufung einer Bewährungsauflage oder ein härteres Strafmaß
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nach sich ziehen; manchmal erreicht man durch diese Drohung mehr
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