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Abb. 12: Die Verbindung von Anklagen und Ablenken zu einem
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Beziehungsmuster
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In den Mustern „Anklage/Rationalisieren“ und „Anklage/Ablenkung“
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stecken einige Möglichkeiten, die Anklägerin relativ schnell
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auszuhebeln. In beiden Fällen erreichen ihre Attacken ihr Ziel nicht,
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weil die Kontrahentinnen auf einer je anderen „Welle“
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kommunizieren. Im ersten Fall wird für die Inhalte der Anklagen eine
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rationale Begründung eingefordert, die die Anklägerin gar nicht
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geben kann, denn sie verhält sich nicht im Kontext der Ratio, sondern
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der überbordenden Gefühle. Im zweiten Fall kämpft die Anklägerin
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gegen eine Gummiwand. Jede anklagende Benennung wird sofort mit
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einem Wort assoziiert, das mit dem Sachverhalt der Anklagen nichts
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zu tun hat. Wirft ein Ankläger seiner Frau vor, dass das Essen
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versalzen ist, kann sie zurückfragen, warum er gestern Abend nicht
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pünktlich zum Essen nach Hause gekommen ist. Geht er darauf ein,
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gerät er in die Rolle des Schuldigen, geht er nicht darauf ein, kann sie
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ihm viele Motive für seine Unpünktlichkeit unterstellen; so sitzt er in
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der Rechtfertigungsfalle.
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