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Unterstützung für Mädchen und Jungen bei häuslicher Gewalt

—’ŸŽ›œ’§ȱœ—Š‹›ûŒ”ǰȱ’œœŽ—œŒ‘ŠĞ•’Œ‘Žȱސ•Ž’ž—ȱ —Ž›ŸŽ—’˜—œ™›˜“Ž”ŽȱŽŽ—ȱ‘§žœ•’Œ‘Žȱ ŽŠ•ȱǻ’ Ǽǰȱ˜Ž••ŸŽ›œžŒ‘ȱ•Š£ŸŽ› Ž’œȱ’—ȱŽ›ȱŽ›•’—Ž›ȱ˜•’£Ž’’›Ž”’˜—ȱŝǰȱŸ˜›•§žęŽ›ȱ‹œŒ‘•žœœ‹Ž›’Œ‘ȱŽ›ȱ ’œœŽ—œŒ‘ŠĞ•’Œ‘Ž—ȱސ•Ž’ž—ǰȱ˜ŸŽ–‹Ž›ȱŘŖŖŘ Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Bundesministerium der Justiz, Gewaltfreie Erziehung, eine Bilanz nach Einführung des Rechts auf gewaltfreie Erziehung, Dezember 2003 ‘›’œ’Š—ȱ Ž’쎛ǰȱ ŽŽ›ȱ Ž£Ž•œǰȱ ’›”ȱ —£–Š——ǰȱ ——Ž›Š–’•’§›Žȱ Ž Š•ȱ ŽŽ—ȱ ’—Ž›ȱ ž—ȱ žgendliche und ihre Auswirkungen, Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen e. V., Forschungsberichte Nr. 80, November 1999

Ute Nöthen-Schürmann Häusliche Gewalt gegen die Kindesmutter als Thema der polizeilichen Prävention - Polizeiliche Intervention als Einstieg in die Hilfe Noch vor vier Jahren wurde der Schutz der Privatsphäre vor den Schutz der Gewaltbetroffenen gestellt. Bestehende Gesetze reichten nicht aus, diese Form der Gewalt als sozialschädlich zeitnah zu sanktionieren und für Betroffene, zumeist Frauen und Kinder, wirksamen Schutz zu gewährleisten. Dies fand auch seinen Niederschlag in der polizeilichen Arbeit. „Familienstreit, Beziehungsstreit , Ruhestörung....“ sind einige der verharmlosenden Überschriften, unter denen in der Vergangenheit die polizeilichen Einsätze im Bereich der Häuslichen Gewalt standen. Die Polizei sah sich in erster Linie in der Rolle des Streitschlichters von sogenannten „ Familienstreitigkeiten“, ohne damit langfristig die Gewalt in den Familien verringern zu können. Eine konsequente Durchführung der polizeilichen Maßnahmen im Bereich der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung scheiterte häufiger am entgegenstehenden Willen der unter Druck stehenden Gewaltbetroffenen. Dies löste bei den eingesetzten Polizeibeamtinnen und -beamten unter anderem Gefühle der Hilflosigkeit und Resignation aus. Sie mussten häufig erleben, wie sie über einen längeren Zeitraum, zum Teil in immer kürzer werdenden zeitlichen Abständen, wiederholt bei den gleichen Familien, mit sich steigernder Gewalt konfrontiert wurden. Meist handelte es sich um körperliche und/ oder sexuelle Gewalt von Männern gegen ihre Ehefrauen oder Lebenspartnerinnen, nicht selten vor den Augen und Ohren der gemeinsamen Kinder. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich aus diesem Grunde auf diesen Schwerpunkt der Opfer-Täter-Konstellation.An dieser Stelle sei jedoch gesagt, dass in einer weitaus geringeren Zahl der polizeilich bekannt werdenden