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Ein kritischer Blick auf die (familien-)rechtlichen Rahmenbedingungen
mend mit diesem Problem konfrontiert, entsprechende Hilfseinrichtungen ȱ§§ȱȱȱȱȱȱ[ȱȱ gehend. Die Unterstützung für Kinder und Jugendliche muss über einen längeren Zeitraum (ein bis zwei Jahre) angeboten werden, da Gewalt nicht einfach aufhört und auch im Fall einer Trennung vielfache Krisensituationen und weitere Gewalt das Leben der Kinder und Jugendlichen prägen (Hester 2005). Leider geht die Entwicklung in die gegenteilige Richtung: Die Hilfen für Kinder und Jugendliche im Bereich der Wiener Interventionsstelle konnten nicht ausgebaut, sondern mussten sogar massiv eingeschränkt werden, da keine ausreichenden personellen Ressourcen zur Verfügung stehen.
Die Rolle der Jugendwohlfahrt ȱ ȱ £ȱ ŘŖȬŘśȱ ȱ ȱ ȱ [ȱ đȱ ȱ ȱ gendwohlfahrt zahlreiche Initiativen wie Kinderschutzzentren und Beratungsstellen gegen sexuellen Missbrauch entstanden. Die Arbeit der Jugendwohlfahrt88 wurde eher kritisch betrachtet, jedoch kommt dieser Behörde, ȱ̧ȱ§ȱȱȱûȱ£ȱãȱȱ schutzes verfügt, zweifellos eine wichtige Rolle in der Prävention von Gewalt in der Familie zu. Durch die Eingebundenheit in das Interventionssystem verfügt die Jugendwohlfahrt über ein hohes Potential, gewaltpräventiv zu wirken, das derzeit noch zu wenig genützt wird. Die Probleme liegen aus Sicht der Autorin in drei Bereichen: a) ȱûĴǰȱȱ§ęȱȱȱȱ ȱǰȱ ȱ£ȱȱwortung aufgebürdet b) Ĵ§ȱ§ȱ ȱ ȱǮȱȱȃȱ c) ȱěȱ ȱ ȱȱȱȱ£ ǯȱȱȱȱ ȱûȱ ȱȱȱûĴǯȱ Auf diese Problemfelder wird im Folgenden näher eingegangen. Bekommt das Jugendamt eine Meldung der Polizei89, so wird ein sogenanntes Abklärungsverfahren durchgeführt. Dies erfolgt vor allem durch 88 In Wien sind die Ämter für Jugend und Familie (AJF, auch Jugendamt genannt) als Jugendwohlfahrtsträger für den Kinderschutz zuständig. 89 Die Datenübermittlung der Polizei an die Jugendwohlfahrt dauert in Wien interessanterweise länger, als die Meldung an die Interventionsstelle, die keine Behörde, sondern ein privatrechtlicher Verein ist; die Meldung an die Interventionsstelle erfolgt unbürokratisch und innerhalb von wenigen Stunden nach dem Polizeieinsatz; die Übermittlung der Dokumentation an das Jugendamt erfolgt hingegen auf dem „Amtsweg“: die PolizeibeamtInnen müssen die Meldung an ihre Behörde weitergeben, diese verlasst dann die Übermittlung an die Jugendwohlfahrtsbehörde, was oft zwei bis drei Tage dauert