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Raw Blame History

5 Spezifische Formen von Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen

Die Anwendung der Klassifikationssysteme auf Jugendliche, wo bestimmte Kriterien aufgrund des frühen Konsums und der noch nicht entwickelten körperlichen Symptome nur eingeschränkt zutreffen, wurde und wird auch kritisch diskutiert. So beschreibt Thomasius (2006) vier entwicklungsbezogene Kriterien »mit deren Hilfe der Substanzgebrauch vom Substanzmissbrauch abgegrenzt werden kann« (ebd., S. 15):

  1. »Substanz- und Konsumumstände: Missbrauch liegt vor, wenn Substanzen mit hohem gesundheitlichem Risikopotenzial konsumiert werden. Außerdem ist der Konsum großer und mittlerer Mengen über längere Zeit oder kleinerer Mengen in unangemessenen Situationen (in der Schule, am Ausbildungsplatz, im Straßenverkehr etc.) bei Kindern und Jugendlichen als Missbrauch zu bewerten.
  2. Person: Missbrauch besteht immer dann, wenn persönliche und physiologische Voraussetzungen für einen verantwortungsvollen Gebrauch bestimmter psychotroper Substanzen nicht erfüllt werden oder durch den Konsum die altersgerechte Entwicklung behindert wird (regelmäßiger Konsum vor der Pubertät, Konsum ohne relevante Wissens- und Entscheidungskompetenz etc.).
  3. Reaktion: Als Missbrauch sind Anzeichen einer körperlichen Abhängigkeit zu bewerten, substanzbedingte Einschränkungen psychosozialer Funktionen sowie das Unvermögen, den Alltag ohne Substanzkonsum zu bewältigen.
  4. Konsequenzen: Missbrauch liegt vor, wenn die Gesundheit durch den Konsum psychotroper Substanzen beeinträchtigt und soziale Beziehungen negativ beeinflusst werden oder Gewalttätigkeit auftritt und Rechtsbrüche erfolgen« (ebd., S. 15 f, Hervorh. d. Verf.). Jungblut (2004) weist kritisch darauf hin, dass oft eine Psychopathologisierung des Konsums illegaler Drogen erfolgt. Er geht davon aus, dass der Konsum von Kokain, Cannabis etc. in vielen Fällen als »Genusskonsum und nicht als problematischer Konsum« (ebd., S. 177) erfolgt und er betont, dass nicht allein dadurch, dass der Konsum beispielsweise von Cannabis gesellschaftlich/gesetzlich sanktioniert ist, damit gleich eine Etikettierung des Konsumenten als »abweichend« oder »auffällig« erfolgen darf wobei natürlich nicht geleugnet werden darf, dass der nicht mehr selbst zu kontrollierende, Leid verursachende Missbrauch dieser Drogen dann wiederum die Kriterien einer »Störung« oder »seelischen Erkrankung« erfüllt. Epidemiologie Prävalenz Die aktuellsten Daten zum Drogen-Gebrauch von Jugendlichen liefern die repräsentativen Befragungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Diese »Drogenaffinitätsstudien« sind zugleich Grundlage des jährlichen Drogenberichtes der Drogenbeauftragten der Bundesregierung (vgl. z. B. BMG 2006).

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