2026-001/knowledge-base/epg-ausfuehrungsbestimmungen/page_07_beurteilungskriterien-einleitung-situationserfassung.md

16 lines
2.7 KiB
Markdown

# Beurteilungskriterien: Einleitung, Organisationaler Kontext und Situationserfassung
Im Kriterium Einleitung (max. 6 Punkte, Fortsetzung von Seite 6) wird bewertet, ob eine erste grobe Orientierung zum eigenen Praxiskontext gegeben und die eigene Rolle im sozialpädagogischen bzw. kindheitspädagogischen Begleitprozess dargestellt ist (1.5 Punkte). Die Fallauswahl muss begründet sein (1.5 Punkte) [(Ref 1)](./page_07_beurteilungskriterien-einleitung-situationserfassung.evidence.md#reference-1). Die Handhabung des Persönlichkeits- und Datenschutzes — insbesondere die Anonymisierung aller beschriebenen Personen und Organisationen — ist klar und konkret zu beschreiben (1 Punkt) [(Ref 8)](./page_07_beurteilungskriterien-einleitung-situationserfassung.evidence.md#reference-8).
Der organisationale Kontext wird mit maximal 3 Punkten bewertet. Es wird verlangt, dass relevante und konkrete Punkte des organisationalen Kontextes nachvollziehbar und prägnant dargestellt sind [(Ref 2)](./page_07_beurteilungskriterien-einleitung-situationserfassung.evidence.md#reference-2).
Die Situationserfassung bildet mit maximal 10 Punkten eines der gewichtigsten inhaltlichen Kriterien. Die Darstellung muss nachvollziehbar, differenziert, prägnant und fachlich fundiert sein [(Ref 3)](./page_07_beurteilungskriterien-einleitung-situationserfassung.evidence.md#reference-3).
Im Einzelnen wird verlangt, dass die Auftragsklärung — sowohl der Auftrag der Organisation als auch der klient:innenbezogene Auftrag — nachvollziehbar und differenziert vorgenommen ist (1.5 Punkte). Relevante Aspekte der Vorgeschichte müssen prägnant festgehalten sein (1.5 Punkte) [(Ref 4)](./page_07_beurteilungskriterien-einleitung-situationserfassung.evidence.md#reference-4).
Die begleitete Person bzw. die Gruppenmitglieder sind differenziert beschreibend und ressourcenorientiert darzustellen (1.5 Punkte), und die gegenwärtige Situation ist differenziert und nachvollziehbar festzuhalten (1.5 Punkte) [(Ref 6)](./page_07_beurteilungskriterien-einleitung-situationserfassung.evidence.md#reference-6).
Weiter müssen die vorläufigen Themen deutlich benannt und erläutert sein (1.5 Punkte). Die Erfassungsmethoden sind klar zu benennen, wobei ersichtlich sein muss, woher welche Information stammt; die Sichtweisen sind kooperativ und mehrperspektivisch zu erfassen (1.5 Punkte) [(Ref 5)](./page_07_beurteilungskriterien-einleitung-situationserfassung.evidence.md#reference-5).
Schliesslich wird mit 1 Punkt bewertet, ob die Fallsituation insgesamt nachvollziehbar dargestellt ist. Dieses Teilkriterium bildet eine übergreifende Einschätzung der gesamten Situationserfassung [(Ref 7)](./page_07_beurteilungskriterien-einleitung-situationserfassung.evidence.md#reference-7).