2026-001/documents/theory/diagnostics/systemische-modelle-soziale-arbeit/pages/325.md

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eigenen Auftrag auch gegen den Willen der Eltern geben. Es gehört
zur professionellen Kompetenz der Sozialarbeiterin, auch dann den
gemeinsamen Aushandelungsprozess als Zielperspektive im Auge zu
behalten, um aus einer einseitigen Zwangsmaßnahme möglichst doch
eine wechselseitigen Vereinbarung werden zu lassen.
Das primäre Ziel der Auftragsklärung ist die Umwandlung des
Status der Adressatin in den einer Auftraggeberin. Dann ist aus einer
einseitigen Beziehung eine zweiseitige geworden, aus dem Monolog
ein Dialog.
Die Einfädelung der Systemtherapie in die Soziale Arbeit
ermöglicht es,
auf der theoretischen Ebene den Empowerment-Ansatz der
Sozialen Arbeit und das Selbstorganisationsprinzip der
systemischen Therapie
und auf der praktischen Ebene den Hilfeplan als zentrales
Instrument der familienbezogenen Sozialen Arbeit mit dem
systemischen Konzept der Überweisungs- und Auftragsklärung
zu verknüpfen.
Im Hilfeplan sollten Problemdefinition, Zielbestimmungen, Art und
Umfang der Jugendhilfemaßnahme(n) enthalten und regelmäßig
hinsichtlich Fortschreibung, Veränderung oder Abschluss überprüft
werden. Letztlich ist immer das Jugendamt verantwortlich für die
Hilfeplangestaltung
und
-bilanzierung.
Wenn
die
Unterstützungsmaßnahmen von anderen Diensten/Einrichtungen
erbracht werden, sind diese für seine inhaltliche Umsetzung
zuständig. Der Hilfeplan wird in Hilfeplangesprächen vorbereitet,
verabschiedet, überprüft und weiterentwickelt bzw. fortgeschrieben.
An diesen nehmen alle wichtigen Mitglieder des professionellen
Unterstützungssystems teil. Hilfeplan und Hilfeplangespräche
ermöglichen eine prozessuale Gestaltung der Sozialen Arbeit. Der
Prozess kann immer wieder interpunktiert, bilanziert und verändert
werden.
Unter
neuen
Gesichtspunkten
können
andere
Zielbestimmungen und Intervention bedeutsam werden. Innerhalb