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4.3.5 Tabus und Geheimnisse, Scham- und Schuldgefühle in
der Familie
Unser Tabubegriff entstammt der Sprache Polynesiens. Tabu bedeutet
dort unberührbar, verboten und heilig.
Familien können bestimmte Themen mit Tabus belegen. Anders
als bei Familiengeheimnissen richtet sich bei einem Tabu das Verbot
nicht gegen die Existenz von etwas, sondern seine öffentliche
Benennung. Nicht das Wissen ist verpönt, sondern seine Einführung
in den Raum der öffentlichen Sprache also die öffentliche
Berührung des Signifikats durch den ihm zugehörigen Signifikanten.15
In der Regel geht es um Themen, die Scham, Ekel oder Angst
hervorrufen Sexualität, Tod, Krankheiten, Geld oder sozial auffällige
Handlungen von Familienmitgliedern. Dafür gibt es keine oder nur
unzureichende Bewältigungsmöglichkeiten. Im Grunde verhalten sich
die das Tabu einhaltenden Familienmitglieder wie radikale
Konstruktivisten: Das einen unerwünschten Sachverhalt benennende
Wort erzeugt diesen; also muss seine Nennung vermieden werden.
Das Problem liegt in der Paradoxie dieser Technik: Die Aufforderung
„Denke nicht an Blau“ provoziert geradezu die Vorstellung von Blau,
denn ohne die Unterschiedsbeziehung zu dem positiv gesetzten
Begriff kann dieser nicht negiert werden. Im Sinne dieser
dialektischen Logik ruft das Tabu also den Gedanken an den
„unberührbaren“ Sachverhalt hervor. Es wird zu einem Totempfahl,
um den die Familie ihren rituellen Tanz inszeniert: Wie kann die
Nennung des Namens verhindert werden; was tun, wenn es nicht
gelingt; wem fällt dann welche Aufgabe zu; welche Strafe droht der
Tabubrecherin?
So kann die Straftat eines Familienmitgliedes zum Tabuthema
erklärt werden, auf das alle blicken und zugleich darüber schweigen.
Das kann den Abbruch oder zumindest das Einfrieren der
Beziehungen zum sozialen Umfeld nach sich ziehen. Denn überall
droht die Gefahr, auf das angesprochen zu werden, dessen
Benennung verboten ist. Auch mit dem Tabu verwandte Themen sind
dem Sprechverbot unterworfen, denn von diesen könnte man über