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Misserfolg ihrer Handlungen ab. Diese bemühen sich zunächst stellvertretend für das Kind um die Einordnung und Klassifikation der psychischen Vorgänge des Kindes. Bei vernachlässigten Kindern fehlen diese Instanzen bzw. Reaktionen. Literaturtipp Goldberg, B. U./Schorn, A. (Hrsg.) (2011): Kindeswohlgefährdung: Wahrnehmen Bewerten Intervenieren. Beiträge aus Recht, Medizin, Sozialer Arbeit, Pädagogik und Psychologie. Opladen.

1.2

Die seelische Misshandlung

Die seelische oder auch emotionale Misshandlung kann in subtiler Weise als integrale Komponente aller Misshandlungsformen und auch alleine auftreten. Wir sprechen über Erniedrigung, Entwürdigung, Zurückweisung, emotionale Unerreichbarkeit, Gebrauch des Kindes für die Bedürfnisse des Erwachsenen und Terrorisierung. Im Gegensatz zu anderen Misshandlungsformen ist die seelische Misshandlung durch die Beziehung, nicht durch eine Tat, definiert. „Bei emotionaler Misshandlung ist eine aktiv feindselige, entwürdigende, einschüchternde und verbal schädigende Interaktion ein durchgehendes Muster der Eltern-Kind-Beziehung“ (Herrmann 2006, S. 88). Seelische Misshandlungsbeziehungen sind für die Eltern-Kind-Beziehung umfassend und charakteristisch. Nach den britischen Kinderpsychiater- und Kinderschützerinnen Glaser/ Prior (1998, S. 39) ist die Schwelle zur erheblichen Schädigung bzw. zur Traumatisierung dann erreicht, wenn das Gleichgewicht zwischen guter Interaktion einerseits und inakzeptabler Interaktion andererseits so verschoben ist, dass die misshandelnden Interaktionsaspekte typisch für die Gesamtbeziehung werden. In den Kinderschutzregistern in Großbritannien betrug die Gesamtrate aller Registrierungen 1996 immerhin 15 %. Danya Glaser und Vivien Prior verweisen darauf, dass seelische Misshandlungen ebenso schwerwiegende Folgen für die Zukunft des Kindes wie andere Formen von Misshandlung und Vernachlässigung bewirken können. Als Folgen registrierten sie Minderleistungen in