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Vermittlung von Informationen über weiterführende Behandlungs-, Beratungs-, und Zufluchtseinrichtungen Viele Frauen sind nicht über spezifische Hilfeangebote informiert. Die Vermittlung dieser Informationen und eine Unterstützung bei der Kontaktaufnahme können für die Frauen von entscheidender Bedeutung sein. Neben der Behandlung akuter Symptome, steht die Sicherheit der Patientin im Mittelpunkt. Die Patientin sollte daher direkt gefragt werden, ob es für sie sicher ist, nach Hause zu gehen oder ob sie Angst vor weiterer Gewalttätigkeit hat. Mit folgenden Fragen können Gefährdungen eingeschätzt werden: „Sind die Gewalttätigkeiten in der letzten Zeit häufiger oder schwerwiegender geworden?“ „Hat Ihr (Ehe-)Partner gedroht, Ihnen, den Kindern, sich selbst etwas anzutun?“ „Gibt es Waffen in Ihrem Haushalt?“ Ein ausführliches Abklären der Gefährdung sollte in Kooperation mit Fachberatungsstellen stattfinden. Die Ängste der Patientin dürfen nicht bagatellisiert werden. Möchte sie Schritte hin zu einer Trennung unternehmen, kann gemeinsam mit ihr nach Wegen gesucht werden, wie ihre Sicherheit am besten zu gewährleisten ist. Kann sie zu einer Freundin gehen oder möchte sie in ein Frauenhaus? Soll die Polizei verständigt werden? Das Gewaltschutzgesetz bietet die Möglichkeit, den Täter aus der Wohnung zu weisen. Patientinnen sollten Informationsmaterialien über Beratungs- und Zufluchtsangebote erhalten, die ihnen allerdings nicht aufgedrängt werden dürfen. Erfahrungen zeigen, dass betroffene Frauen zu einem für sie passenden Zeitpunkt von diesen Informationen Gebrauch machen. Für Mitarbeiter/innen im Gesundheitsbereich ist es darüber hinaus wichtig, die Kooperation mit anderen Fachkräften zu suchen wie Mitarbeiterinnen von Beratungs- und Zufluchtseinrichtungen sowie psychotherapeutisch geschulten Fachkräften. Die zentralen Handlungsschritte und -ziele der Intervention vermitteln die einzelnen Buchstaben des S.I.G.N.A.L. - Programms. S

™›ŽŒ‘Ž—ȱ ’Žȱ ’Žȱ Š’Ž—’—ȱ Š—ǰȱ œ’—Š•’œ’ޛޗȱ ’Žȱ ’‘›Žȱ ޛޒœŒ‘ŠĞǯȱ ›ŠžŽ—ȱ ã엎—ȱ œ’Œ‘ǰȱ wenn sie spüren, dass ihre Situation verstanden wird.

I

Interview mit konkreten einfachen Fragen. Hören Sie zu, ohne zu urteilen. Den meisten Frauen fällt es schwer, über Gewalterlebnisse zu sprechen.

G

Gründliche Untersuchung alter und neuer Verletzungen. Verletzungen in unterschiedlichen Heilungsstadien können Hinweise auf häusliche Gewalt sein.

N

Notieren und dokumentieren Sie alle Befunde und Angaben, so dass sie gerichtsverwertbar sind.

A

Abklären des aktuellen Schutzbedürfnisses. Schutz und Sicherheit für die Patientin sind Grundlage und Ziel jeder Intervention.

L

Leitfaden mit Notrufnummern und Unterstützungsangeboten anbieten. Frauen werden zu einem für sie richtigen Zeitpunkt von ihnen Gebrauch machen.