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sie mit der Gewalt umgehen. Die dritte Studie analysiert strukturierte Interviews mit Familienrechtshelfern/innen und untersucht, wie sie mit Gewalt durch Väter umgehen. Im Folgenden geht es vor allem um die Interviews mit den Familienrechtshelfern/innen.32

Gewalttätige Väter in der schwedischen Sozialpolitik Die Zahl der Scheidungen und der Trennungen nichtehelicher Gemeinschaften ist in Schweden (wie in den meisten westlichen Ländern) seit dem Zweiten Weltkrieg ständig gestiegen. Die Politik reagierte auf diesen Trend mit einer Modifizierung des Konzepts der Institution Kernfamilie. Was ich im Folgenden getrennt lebende Kernfamilie nenne, ist das Ergebnis der neueren politischen und rechtlichen Entwicklung bei der richterlichen Entscheidung über Aufenthalt, Sorge- und Umgangsrecht (Eriksson und Hester, 2001; Eriksson, 2003). Die schwedische Familienpolitik setzt heute gemeinsame Elternschaft und enge elterlicher Zusammenarbeit nach Trennung oder Scheidung als Regelfall (vgl. Nordborg, 1997; Nordborg, 2005). Persönlicher Kontakt zu beiden Elternteilen gilt als „dem Wohl des Kindes am besten dienlich“. Die Politik für die getrennt lebende Kernfamilie fördert, entsprechend der UN-Kinderrechtskonvention, das Recht des Kindes auf eine enge Beziehung zu beiden (biologischen) Elternteilen. Das schwedische Familienrecht nimmt dabei heterosexuelle biologische Elternschaft zum Ausgangspunkt (Singer, 2000). Rechte und Pflichten der biologischen Eltern, die in der Vergangenheit unabhängig von der tatsächlichen Betreuung des oder dem Umgang mit dem Kind bestanden, sind heute ausschließlich Rechte und Pflichten von Sorgeberechtigten (Schiratzki, 1997, 344). Da meist davon ausgegangen wird, dass es sich bei den Sorgeberechtigten um die biologischen Eltern handelt, kann die Betonung des gemeinsamen Sorgerechts als eine Rekonstruktion eines im Wesentlichen biologischen Konzepts von Elternschaft (im Unterschied zu einem sozialen oder psychologischen Konzept) verstanden werden: Verwandtschaft wird über Blutsbande gebildet (vgl. Stone, 2001). In der Praxis wird anscheinend insbesondere die Vaterschaft biologisch rekonstruiert. Zwar üben die meisten getrennt lebenden Elternpaare gemeinsam das Sorgerecht aus (d.h. sie teilen das gerichtlich geregelte Recht, Entscheidungen für ihre Kinder zu treffen), doch sind nach wie vor Mütter die hauptsächlichen Versorgungspersonen, vor allem, wenn die Kinder noch sehr klein sind (SCB, 2003). Die Rechte von Vätern, Entscheidungen für ihre Kinder zu treffen, sind also eher

32 Bei den Probanden handelte es sich um ausgewählte Freiwillige, die über die Studie informiert wurden und sich mit der Teilnahme einverstanden erklärten. Die Gruppe bestand aus 13 Müttern und 10 Familienrechtshelfern (die an unterschiedlichen Fällen arbeiteten), davon 8 Frauen und 2 Männer aus verschiedenen Abteilungen. Die beteiligte Gruppe der Familienrechtshelfer ist überdurchschnittlich qualifiziert und vermutlich nicht repräsentativ.