2.0 KiB
258 Kriterien der Rückführung – Der Täter muss offen über seine Delikthandlungen sprechen, vor allen Mitgliedern der Familie die Verantwortung für den sexuellen Missbrauch übernehmen und seine Manipulationsstrategien deutlich machen. – Die Mutter akzeptiert die Verantwortung des Täters für den Missbrauch, stellt sich auf die Seite des Kindes und kann für die Sicherheit des Kindes sorgen. – Die Eltern übernehmen ihre Rolle und Funktion als Eltern. – Das Kind ist selbstbewusster, emotional stärker, in eine Gleichaltrigengruppe integriert und hat Ansprechpartner*innen bei erneut auftretenden Problemen.
(David/Bange 2002)
Ältere Untersuchungen bestätigen die Gefahren erneuter Traumatisierungen bei Rückführungen. In 21,2 %, immerhin ein Fünftel der Fälle von sexueller Gewalt war bei Rückkehr nicht immer geklärt, ob die Mädchen dort vor weiteren Übergriffen geschützt waren (Finkel 1998, S. 374, Zwischenbericht der empirischen Untersuchung über Gelingende und misslingende Rückführungen von Pflegekindern in ihre Herkunftsfamilien der Arbeitsgemeinschaft Sozialberatung und Psychotherapie (AGSP) und der Bundes Arbeitsgemeinschaft für Kinder in Adoptiv- und Pflegefamilien (BAG-KiAP) 2007; http://www.agsp.de/html/a86.html, Abfrage 01.09.2023) Scheinbar hat sich seitdem nicht viel verändert: „Erfolgreiche Rückführungsprozesse scheinen in der Praxis relativ selten statt zu finden.“ (http://www.sozialeforschung.at/74_Egger_ Verena%20Christina_2014.pdf, Abfrage 17.08.2020). Derzeit beschäftigt sich die Forschung mit Gelingen und Nichtgelingen von Rückführungen (https://www.uni-siegen.de/heimerziehungsforschung/forschungsprojekte.html?lang=de, Abfrage 01.09.2023, ihre Ergebnisse sind abzuwarten. Wie auch immer bestätigen diese Ergebnisse noch einmal die Erfordernisse an die Elternarbeit, sie braucht hohe Professionalität und viel bezahlten Einsatz. Wenn Eltern selbst traumatische Erfahrungen überstehen mussten und oder durch transgenerationale