Hochuli Freund 31.7.17 S. 285 Autonomieförderung durch systemische Fallbearbeitung mit der psychiatrischen Heimpflege angehen. Das Gespräch mit ihren Kindern habe die Situation etwas entspannt, dies beruhige Frau G. sehr. Sie hat einen ersten Termin bei einem Psychiater in ihrem Wohnort organisiert, den sie regelmässig konsultieren möchte. Die psychiatrische Unterstützung in der Klinik hat sie als sehr hilfreich empfunden und möchte diese nach Austritt weiterführen. Weiter hat sie mit Unterstützung der Pflege einen Brief an ihren Ehemann geschrieben und abgeschickt, in dem sie ihn bittet, aus ihrer Wohnung auszuziehen. Eigentlich wollte sie ihm das persönlich sagen, konnte sich aber nicht dazu überwinden. In dieser Form stimme das so für sie. Frau G. und ich evaluieren die geleistete Fallarbeit nach den Kriterien der Wünschbarkeit/Verträglichkeit, der Wirtschaftlichkeit und des Realitätsbezuges/Kontextes (vgl. Hochuli Freund/Stotz 2015:318f.). Da die Beratungszeit in der psychosomatischen Klinik mit der Patientin eher kurz ist, schliesst dieser Schritt den Beratungsprozess ab. Ich frage Frau G., ob die geleistete Fallarbeit ihren Wünschen entspricht, ob sie daran weiter anknüpfen kann und wie sie sich selber in dieser Zeit verändert hat. Frau G. äussert, den Beratungsprozess als sehr hilfreich für ihre weitere Entwicklung empfunden zu haben. Sie habe meine Gespräche jeweils als Anregung zur Selbstreflexion genutzt, in der Zeit in ihrem Zimmer in der Klinik habe sie oft über ihr Leben nachgedacht. Sie sei froh, dass sie den Entschluss gefasst habe, ihren Alltag zu verändern und nicht mehr so weiterzumachen wie bisher. Auch sei sie froh, dass sie gute Unterstützung durch die Heimpflege und den Psychiater haben werde und dass ihre Kinder ihre Entscheide gutheissen und sie sich aussprechen konnten. Die Veränderungen durch die Fallbearbeitung sind als sehr positiv zu beurteilen, Frau G. hat ihre eigenen Wünsche geäussert und mit Unterstützung Professioneller Interventionen nach ihren Vorstellungen getätigt. Der professionsbezogene Auftrag der Autonomieförderung und Ressourcenaktivierung wurde in der Fallbearbeitung umgesetzt, die Klientin wurde als Expertin ihres Lebens geschätzt. Der organisationsbezogene Auftrag der Reintegration in das gesellschaftliche Leben wurde gezwungenermassen auch umgesetzt, möglicherweise hätte sich Frau G. noch mehr Zeit in der Klinik gewünscht, da sie sich sehr wohl gefühlt hat. Mit dem Zeitdruck hat sie dies aber sicher auch zu Ideen angeregt und zur Interventionsdurchführung in einer angemessenen Zeit. Der klientinnenbezogene Auftrag wurde aus meiner Sicht sehr gut erfüllt, Frau G. hat ein Unterstützungsnetz nach dem Austritt, sie hat ihren Alltag aber auch nicht von Anfang an komplett verändert, sondern sinnvolle externe Unterstützung organisiert. Mit der Heimpflege kann sie ihr Wunsch nach einer kreativeren Freizeitgestaltung noch weiter vertiefen, wenn für sie der Zeitpunkt stimmt. Ob die Beantragung der Beistandschaft ihrem eigenen Wunsch entspricht, kann ich nicht beurteilen, da dieser Beschluss in einem anderen Gespräch gefasst wurde. Meiner Meinung nach ist es aber eine Intervention, die es für Frau G. auszuprobieren gilt, da eine Beistandschaft die Bedingungen der tragfähigen Beziehung erfüllen kann, die in der handlungsleitenden Arbeitshypothese ausgearbeitet wurden. Damit die weitere Umsetzung der Alltagsgestaltung von Frau G. ihrem Wunsch nach 285