der Sorgeberechtigten und der Kinder/Jugendlichen sowie die Zusammenarbeit mehrerer Fachkräfte (vgl. Merchel 1999b:54). Wenn diese Zusammenarbeit in anderen Ländern (etwa in der Schweiz) nicht für alle Praxisfelder rechtlich festgeschrieben ist, so sollte sie doch im professionellen Selbstverständnis verankert sein. Der zentrale Stellenwert des Verständigungs- und Aushandlungsprozesses mit Klientinnen wird im Prozessmodell dargestellt durch den zweitäußersten Kreis ( Abb. 5). Die Bezeichnung Kooperation mit Klientin und Bezugssystemen steht stellvertretend für alle Formen der Zusammenarbeit: mit Einzelnen, Familien, Gruppen und Gemeinwesen. Mit dem äußersten Kreis – Intra- und Interprofessionelle Kooperation – sind alle Formen der Zusammenarbeit auf der Fachebene gemeint, sei es im internen Hilfesystem oder aber in andern, externen Hilfesystemen. Beide Kreise umfassen alle Prozessschritte. Die beiden wichtigsten Elemente des Modells – Prozessschritte und Kooperationsebenen – überlagern sich also. Damit wird symbolisiert, dass jeder Prozessschritt in Zusammenarbeit mit Klienten und anderen Professionellen zu realisieren und zu gestalten ist. Es enthält die Aufforderung an Professionelle, bei jedem Prozessschritt zunächst zu überlegen, wie Klientinnen und andere Fachkräfte sinnvoll einbezogen werden können, welche Formen der Zusammenarbeit angemessen und effektiv sind, und diese dann entsprechend zu initiieren, zu gestalten und abschließend auch zu reflektieren. Das Prozessmodell dient Professionellen also auch als Rahmen für die Gestaltung der (Zusammen-)Arbeit auf beiden Kooperationsebenen. 7.3 Arbeit mit dem Prozessmodell In diesem Unterkapitel soll dargelegt werden, welche Bedeutung das Prozessmodell für das professionelle Handeln hat und worauf in der Arbeit mit dem vorgestellten Prozessmodell besonders zu achten ist. 7.3.1 Idealtypisches Modell als Denkstruktur Das vorgestellte Prozessgestaltungsmodell kann zunächst als eine Orientierungshilfe angesehen werden, die es Professionellen ermöglicht zu erkennen, wo sie sich im Prozessablauf befinden. Gehen wir einmal davon aus, dass in einer Fallbearbeitung der Auftrag geklärt ist, so ist in einem ersten Schritt eine Situationserfassung zu erstellen. Die Sozialarbeiterin lenkt ihre Aufmerksamkeit auf alle Aspekte, die mit dem Erfassen des IstZustandes zu tun haben. Sie fokussiert sich zunächst auf das Sammeln relevanter Informationen zum vorliegenden Fall. Sie ruft sich in Erinnerung, was eine Situationserfassung genau bedeutet, welche Teilschritte sie enthält, wägt ab, welche Methoden es dafür gibt und welche sich in diesem Fall am besten eignen. Nach einer reflektierten Wahl der Methoden plant und realisiert sie diesen Prozessschritt unter Einbezug relevanter Beteiligter und evaluiert ihn. Alle weiteren Schritte der Prozessgestaltung können nun der Reihe nach angegangen werden.