Hochuli Freund 31.7.17 S. 97 Kooperation und Multiperspektivität dert jedoch die Einsicht, dass der eigene Zugang zum Fall – bei allem Bemühen um eine differenzierte Sichtweise – immer ein eingeschränkter ist, sowie die Erkenntnis, dass sich durch das Verknüpfen verschiedener fachlicher Perspektiven neue Handlungsoptionen eröffnen, die über die Möglichkeiten der einzelnen Professionen und Fachpersonen hinausgehen. Hier kommt der alte aristotelische – und neue systemische – Grundsatz zum Tragen: »Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile.« Zu den Bedingungen des Gelingens zählen Darius und Hellwig (vgl. 2004: 509ff.) Folgendes: • Kooperationen erfordern die Anerkennung der Gleichwertigkeit der fachlichen Kooperationspartner; • Kooperationen beziehen sich auf einen gemeinsamen ›Gegenstand‹ sowie zumindest teilweise übereinstimmende Ziele; • Kooperation muss sich für alle Beteiligten lohnen; • Kooperation benötigt eine Basis gegenseitigen Vertrauens; • Kooperation ist von Personen abhängig – sie braucht aber Strukturen und Verfahren, die Personen schützen. Als gemeinsame Zielorientierung für eine interprofessionelle Kooperation kann das Bestreben gelten, die bestmögliche Unterstützung für die Klienten zu bieten. Eine erste Voraussetzung jedoch ist die Tatsache, dass die verschiedenen Perspektiven transparent sind – oder, wie es Fegert und Schrapper (2004:5) prägnant formulieren: »Wer zusammenarbeiten will oder soll, muss voneinander wissen.«9 3 Perspektive der Klientinnen und Klienten So wichtig die Kooperation von Fachleuten aus verschiedenem Professionen ist, so sehr wurde Multiperspektivität bislang auf der Basis einer groben Vereinfachung diskutiert: als Austausch fachlicher Einschätzungen und Interventionsideen. Professionelles Handeln erscheint damit als reines Expertenhandeln. Insofern die Soziale Arbeit jedoch personenbezogene soziale Dienstleistungen anbietet,10 ist sie auf die Mitarbeit von Klientinnen angewiesen: Eine soziale Dienstleistung ist eine koproduktive, gemeinsam erbrachte Leistung von Professionellen und Klienten (vgl. Olk et al. 2003:XIII). Der Kern professionellen 9 Und Liebe (2012:11) formuliert: Voraussetzung für eine Multiprofessionalität sei, »dass die jeweiligen professionellen Aufgaben- und Kompetenzprofile gekannt und anerkannt werden«. 10 Ausserdem gehören sozialpolitische Aktivitäten zur Veränderung von Lebensbedingungen und das Bereitstellen sozialräumlicher Angebote zu den Aufgaben der Sozialen Arbeit. 97